Ratgeber und Informationen zur Privatinsolvenz

Ratgeber Privatinsolvenz

Verbraucherinsolvenz – in sechs Jahren schuldenfrei?

Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von sechs Jahren (zuzüglich der außergerichtlichen Vorbereitungszeit) von ihrem Schuldenberg zu befreien, selbst wenn während der gesamten Verfahrenslaufzeit kein pfändbares Einkommen oder Vermögen erzielt werden kann. Durch die Regelung der Kostenstundung können so auch völlig Mittellose an dem Verfahren teilnehmen und eine Entschuldung erreichen.

Seit dem 1. Juli 2014 ist für Verbraucher, die zumindest die Verfahrenskosten selbst tragen können, eine Verkürzung des Verfahrens auf fünf Jahre möglich. Können neben den Kosten auch noch 35 Prozent der angemeldeten Schulden innerhalb von drei Jahren beglichen werden, kann eine Restschuldbefreiung bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Vielen Dank an die Verbraucherzentrale