Wer die Mindestversicherungszeit vom 35 Jahren erfüllt, kann mit 63 in Rente gehen. Schul- und Hochschulbesuch ab dem 17. Lebensjahr, Arbeitslosigkeit und Berücksichtigungszeit für Kindererziehung zählen für diese Mindestversicherungszeit mit. Der Versicherte muss dann eigentlich Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein: Er kann sie durch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichen. Wer Rentenabschläge ausgleichen möchte, muss derzeit mindestens 50 Jahre alt sein. Früh anfangen lohnt sich besonders aus steuerlichen Gründen, denn Versicherte können Altersvorsorgeaufwendungen nur bis zu einem Höchstbetrag im Jahr geltend machen. Alle Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen hierbei mit. Der Versicherte kann bis kurz vor einem möglichen vorzeitigen Rentenbeginn entscheiden: Will er wirklich vorzeitig abschlagsfrei in Rente oder mehr Rente ab regulärem Rentenbeginn? Geht er regulär in Rente, hat er durch die freiwilligen Einzahlungen einfach seine spätere Rente erhöht.
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Geringer Verdienst: Weniger Beitrag, oft etwas mehr Rente
Beschäftigte, die mit einem Teilzeit- oder Vollzeitjob zwischen gut 450 und 1 300 Euro im Monat verdienen, zahlen ab Juli 2019 weniger Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer weniger als 850 Euro bekommt, zahlt schon jetzt ein paar Euro weniger. Durch das Rentenpaket werden auch Einkommen darüber entlastet. Ein paar Euro mehr Rente gibt es für kleine Einkommen.
Länger arbeiten trotz Rentenalter
Versicherte, die das Rentenalter erreicht haben, müssen nicht zwangsläufig in Rente gehen. Wenn der Rentner seine Regelaltergrenze erreicht hat, kann er seine Rente beantragen und trotzdem weiterarbeiten. Der Rentner bekäme dann seine Rente und hätte zusätzlich sein Einkommen. Er kann sich dann entscheiden auch nach Bewilligung der Regelaltersrente weiter seinen Rentenbeitrag in die Rentenkasse einzuzahlen. Dazu muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber allerdings mitteilen, dass er weiter Rentenbeiträge zahlen möchte. Er erhöht damit seine Rente weiter, obwohl er schon eine Rente bezieht.
Den Rentenantrag aufschieben
Wenn der Versicherte die Rente erst später beantragt, steigt sie. Für jeden Monat, den er später als sein Regelrentenalter in Rente geht, erhöht sich seine Rente um 0,5 Prozentpunkte. Beantragt er seine Rente also erst zwölf Monate nach seinem regulären Renteneintritt, würde sich seine Rente um 6 Prozent erhöhen. Davon unabhängig würde er mit seinem Rentenbeitrag durch die Arbeit weitere Entgeltpunkte sammeln.
Tipp: Beispielrechnungen für die einzelnen Möglichkeiten über das Rentenalter hinaus zu arbeiten finden Sie in unserem test.de-Special Mit der Flexirente zum Rentenplus.
Vielen Dank an die Stiftung Warentest