Rente mit 63 ohne Abschläge

Wer die Mindest­versicherungs­zeit vom 35 Jahren erfüllt, kann mit 63 in Rente gehen. Schul- und Hoch­schul­besuch ab dem 17. Lebens­jahr, Arbeits­losig­keit und Berück­sichtigungs­zeit für Kinder­erziehung zählen für diese Mindest­versicherungs­zeit mit. Der Versicherte muss dann eigentlich Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein: Er kann sie durch freiwil­lige Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung ausgleichen. Wer Renten­abschläge ausgleichen möchte, muss derzeit mindestens 50 Jahre alt sein. Früh anfangen lohnt sich besonders aus steuerlichen Gründen, denn Versicherte können Alters­vorsorgeaufwendungen nur bis zu einem Höchst­betrag im Jahr geltend machen. Alle Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung zählen hierbei mit. Der Versicherte kann bis kurz vor einem möglichen vorzeitigen Renten­beginn entscheiden: Will er wirk­lich vorzeitig abschlags­frei in Rente oder mehr Rente ab regulärem Renten­beginn? Geht er regulär in Rente, hat er durch die freiwil­ligen Einzahlungen einfach seine spätere Rente erhöht.

Tipp: Wer berät zur Alters­vorsorge und wie bereite ich mich auf die Beratung vor? Das erklärt unser Special Rentenberatung im Praxistest.

Geringer Verdienst: Weniger Beitrag, oft etwas mehr Rente

Beschäftigte, die mit einem Teil­zeit- oder Voll­zeitjob zwischen gut 450 und 1 300 Euro im Monat verdienen, zahlen ab Juli 2019 weniger Beitrag in die gesetzliche Renten­versicherung. Wer weniger als 850 Euro bekommt, zahlt schon jetzt ein paar Euro weniger. Durch das Rentenpaket werden auch Einkommen darüber entlastet. Ein paar Euro mehr Rente gibt es für kleine Einkommen.

Länger arbeiten trotz Renten­alter

Versicherte, die das Renten­alter erreicht haben, müssen nicht zwangs­läufig in Rente gehen. Wenn der Rentner seine Regel­alter­grenze erreicht hat, kann er seine Rente beantragen und trotzdem weiter­arbeiten. Der Rentner bekäme dann seine Rente und hätte zusätzlich sein Einkommen. Er kann sich dann entscheiden auch nach Bewil­ligung der Regel­alters­rente weiter seinen Rentenbeitrag in die Rentenkasse einzuzahlen. Dazu muss der Arbeitnehmer seinem Arbeit­geber allerdings mitteilen, dass er weiter Rentenbeiträge zahlen möchte. Er erhöht damit seine Rente weiter, obwohl er schon eine Rente bezieht.

Den Renten­antrag aufschieben

Wenn der Versicherte die Rente erst später beantragt, steigt sie. Für jeden Monat, den er später als sein Regelrenten­alter in Rente geht, erhöht sich seine Rente um 0,5 Prozent­punkte. Beantragt er seine Rente also erst zwölf Monate nach seinem regulären Renten­eintritt, würde sich seine Rente um 6 Prozent erhöhen. Davon unabhängig würde er mit seinem Rentenbeitrag durch die Arbeit weitere Entgelt­punkte sammeln.

Tipp: Beispiel­rechnungen für die einzelnen Möglich­keiten über das Renten­alter hinaus zu arbeiten finden Sie in unserem test.de-Special Mit der Flexirente zum Rentenplus.

Vielen Dank an die Stiftung Warentest