Deutsche Rentenversicherung - Komplettpaket "Junge Menschen"

Rentenberatung

Rentenberatung: Kostenlos und auch für junge Leute lohnend

Jeder, der gesetzlich renten­versichert ist, hat Anspruch auf Auskunft und Beratung. So steht es im Sozialgesetz­buch. Die Deutsche Renten­versicherung ist verpflichtet, so zu beraten, dass jeder Versicherte seinen Renten­anspruch voll ausschöpfen kann. Dafür gibt es bundes­weit rund 200 Auskunfts- und Beratungs­stellen. Die Experten von Finanztest haben sich beraten lassen und sich die Arbeit einiger Berater angeschaut.

Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuel­leren Test Rentenberatung.

Viele Fragen – individuelle Antworten

Kann der Versicherungs­verlauf auch nach Jahren noch aktualisiert werden, wenn Zeiten fehlen? Kann die Rente mit zusätzlichen freiwil­ligen Beiträgen gesteigert werden? Können Väter auch Mütterrente bekommen? Wer kann mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen? Das Rentenrecht ist kompliziert und wirft viele Fragen auf. Individuelle Antworten gibt es in einer Beratungs­stelle der Deutschen Renten­versicherung oder bei einem ehren­amtlichen Versicherten­ältesten. Er berät ebenfalls im Auftrag der Deutschen Renten­versicherung. In beiden Fällen ist die Beratung kostenlos. Sie muss so sein, dass für den Versicherten möglichst viel Rente heraus­springt. Der Berater muss zum Beispiel darauf achten, dass alle Versicherungs­zeiten erfasst werden.

Berater informieren auch über private Alters­vorsorge

Junge Menschen, die noch viele Jahre bis zum Ruhe­stand haben und jetzt kaum an die Rente denken, sollten sich wenigs­tens ab und zu damit befassen. Sie können sich bei der Deutschen Renten­versicherung über weitere Möglich­keiten zur Alters­vorsorge beraten lassen. Die Berater informieren beispiels­weise über die Riester-Rente und die betriebliche Alters­vorsorge. Sie geben Tipps welche Art der Alters­vorsorge – neben der gesetzlichen Rente – womöglich noch in Frage kommt. Allerdings geben sie keine Empfehlung für ein konkretes Produkt.

Hilfe beim Renten­antrag

Die Berater informieren nicht nur, sie helfen auch, den Renten­antrag zu stellen. Ist der Antrag ausgefüllt, nehmen sie ihn gleich entgegen und der Versicherte muss nicht noch zum Brief­kasten laufen. Auch bei Unstimmig­keiten und Fehlern im Renten­bescheid sind die Berater der gesetzlichen Deutschen Renten­versicherung erste Ansprech­partner. Kommt es allerdings zum Streit mit der Deutschen Renten­versicherung, kann eine Beratung bei einem unabhängigen Rentenberater hilf­reich sein. Er ist freiberuflich tätig und informiert gegen Honorar.

Das bietet das Finanztest-Special

Anhand eines konkreten Beispiels schildert Finanztest, wie ein Beratungs­gespräch zum Thema Mütterrente abläuft, und was die Finanztest-Experten in Gesprächen mit Rentenberatern der Deutschen Renten­versicherung erlebt haben. Im Interview erklärt Marina Hebrich, die Präsidentin des Berufs­verbands der Rentenberater,wie freiberufliche Berater ihren Mandanten bei Ärger mit der gesetzlichen Renten­versicherung helfen – und die Check­liste der Renten­experten von Finanztest verrät, was Sie vor, in und nach einem Beratungs­gespräch bedenken sollten. Außerdem erklärt Finanztest anhand eines typischen Schreibens, wie die Renten­information zu lesen ist, die die Deutsche Renten­versicherung einmal im Jahr an alle Versicherten zwischen 27 und 54 Jahren verschickt.

Welche Erfahrung haben Sie gemacht?

Haben Sie sich schon einmal in einer Beratungs­stelle der Deutschen Renten­versicherung oder von einem Versicherten­ältesten kostenlos beraten lassen? Wurden alle Fragen verständlich beant­wortet oder blieben Unklarheiten? Konnten Sie sich auf die mündlichen Auskünfte verlassen oder bekamen Sie später schriftlich einen anderen Bescheid von der Deutschen Renten­versicherung? Was ist Ihnen bei der Beratung sonst aufgefallen? Bitte mailen Sie uns Ihre Erfahrungen: rentenberatung@stiftung-warentest.de. Ihre Angaben werden selbst­verständlich vertraulich behandelt.

Vielen Dank an die Stiftung Warentest