Die Nachversicherungsgarantie ist neben der Dynamisierung eine weitere häufiger angebotene Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rentenhöhe und Lauf­zeit richtig wählen

Wie hoch sollte die Versicherungs­summe und damit die Berufs­unfähigkeits­rente sein?

Wir empfehlen, die Höhe der privaten Berufs­unfähigkeits­rente anhand Ihrer zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen zu berechnen. Steigt Ihr Einkommen mit der Zeit, können Sie in Verträgen mit einer Nach­versicherungs­garantie unter bestimmten Voraus­setzungen den Versicherungs­schutz nach oben anpassen. Schätzen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben systematisch:

Auf der Einnahmenseite zu berück­sichtigen:

– Gesetzliche Renten­versicherung/Beamten­versorgung
– betriebliche Alters­vorsorge
– Einkünfte aus privaten Spar­produkten (Spar­anlagen, Lebens­versicherungen)
– gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente
– sons­tige Einnahmen aus Immobilien­vermietung

Auf der Ausgabenseite zu berück­sichtigen:

– allgemeine Lebens­haltungs­kosten (Ernährung, Kleidung, Körper­pflege, Gebrauchs­gegen­stände)
– Wohnung/Miete
– Auto/andere Verkehrs­mittel
– Versicherungen/Kranken­versicherung (bei freiwil­lig gesetzlich Versicherten wird auch auf private Renten­einnahmen Beitrag erhoben, ohne dass der Renten­versicherungs­träger einen Anteil davon trägt)
– Urlaub/Sonder­ausgaben

Erhalten gesetzlich Renten­versicherte eine Erwerbs­minderungs­rente, hängt deren Höhe vom Durch­schnitt der einge­zahlten Beiträge vor Eintritt der Erwerbs­minderung ab. Der Durch­schnitt wird aktuell (2018) bis zum 62. Lebens­jahr und drei Monate hoch­gerechnet, aber schritt­weise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre ange­hoben. Der aktuelle Anspruch geht aus der jähr­lichen Renten­information hervor. Allerdings fehlt darin noch die Kürzung um 10,8 Prozent bei vorzeitigem Renten­beginn. Die Grenze für den abschlagfreien Zugang wird seit 2012 schritt­weise ange­hoben von aktuell 63 Jahren und elf Monaten auf 65 Jahre im Jahr 2024, wobei es für erwerbs­geminderte Versicherte mit 35 Pflicht­beitrags­jahren bis 2024 bei 63 Jahren bleibt. Ab dann sind 40 Pflicht­beitrags­jahre nötig. Außerdem zu berück­sichtigen: Auch Steuern und Sozial­abgaben verringern die verfügbare Erwerbs­minderungs­rente.

Wie lange sollte eine Berufs­unfähigkeits­versicherung laufen?

Am besten bis zum 67. Lebens­jahr, also bis zum Renten­eintritt. Ist der Beitrag dafür zu teuer, dann wenigs­tens bis 63 oder 65 Jahre.

Wie sichere ich die vereinbarte Rente gegen die steigende Inflation ab?

Es gibt zwei unterschiedliche Formen der Dynamik. Zum einen die Beitrags­dynamik. Dabei steigt der Beitrag regel­mäßig an. Das ist üblicher­weise bei allen Tarifen möglich. Zum anderen eine dyna­mische Anpassung der Rente im Leistungs­fall. Das erlauben mitt­lerweile immer mehr Tarife. Dass die ausgezahlte Rente regel­mäßig um einen bei Vertrags­beginn fest­gelegten Prozent­satz steigt, ist besonders wichtig, falls eine Berufs­unfähigkeit bereits in jungen Jahren eintritt.

Die dyna­mische Anpassung der Beiträge erfolgt ebenfalls um einen bestimmten Prozent­satz jähr­lich. Kunden müssen natürlich darauf achten, dass sie sich nicht über­nehmen und den Beitrag irgend­wann nicht mehr aufbringen können – besonders bei Kombinationen aus Geld­anlage und Berufs­unfähigkeits­schutz. Ein Aussetzen von ein bis zwei Erhöhungen hinter­einander ist in der Regel möglich. Eine dyna­mische Anpassung hat den Vorteil, dass der Versicherte die vereinbarte Rente regel­mäßig ohne erneute Gesund­heits­prüfung anheben kann. Dies führt natürlich zu höheren Beiträgen.

Wählen Kunden als Über­schuss­system das Bonus­system, dann verwendet der Versicherer erwirt­schaftete Über­schüsse im Leistungs­fall zur Renten­erhöhung. Nachteil: Der Kunde kann dann nicht genau wissen, wie hoch seine Rente im Falle eines Falles wäre. Besser ist es, Über­schüsse mit den Beiträgen zu verrechnen. Dadurch sinkt der Beitrag, und der Versicherte weiß stets, mit wie viel Berufs­unfähigkeits­rente er genau rechnen kann.

Eine nach­trägliche Erhöhung der vereinbarten Rente ist auch über eine Nach­versicherungs­garantie möglich.

Was ist eine Nach­versicherungs­garantie?

Über eine Nach­versicherungs­garantie haben Sie die Möglich­keit, bei wichtigen Änderungen Ihrer Lebens­umstände eine größere Renten­erhöhung ohne Gesund­heits­prüfung auf einmal vorzunehmen – etwa durch Heirat, Geburt eines Kindes oder einer Gehalts­steigerung. Einige Tarife lassen eine Erhöhung auch ohne Anlass zu.

Eine gute Nach­versicherungs­garantie ist ein wichtiger Vertrags­bestand­teil, denn der Versicherungs­bedarf erhöht sich im Leben vieler Menschen oft punktuell deutlich. Meistens kann die Nach­versicherungs­garantie nur bis zu einem bestimmten Alter, häufig 45 Jahre, ausgeübt werden. Außerdem darf sie sich nur in einem bestimmten Rahmen bewegen. Es gibt Grenzen für die Renten­erhöhung pro Anlass und auch für die absolute Rente insgesamt.

Vielen Dank an die Stiftung Warentest