Riester bei Scheidung: Was passiert mit dem Vertrag?
Ich habe einen Riester-Vertrag bespart, mein Partner auch. Was passiert mit den Verträgen im Scheidungsfall?
Riester-Verträge unterliegen dem Versorgungsausgleich. Im Prinzip besagt der, dass sämtliche Rentenansprüche, die Sie und Ihr Partner während der Ehezeit erworben haben, hälftig zwischen Ihnen geteilt werden.
Beispiel Die Ehefrau hat bereits vor der Hochzeit einen Riester-Vertrag bespart. Das Vermögen aus diesem betrug zu Beginn der Ehe 10 000 Euro und bei Scheidung dann 20 000 Euro. Der sogenannte Ehezeitanteil beläuft sich damit auf 10 000 Euro. Die Hälfte davon ist der Ausgleichswert. Den muss die Noch-Ehefrau als Ausgleichspflichtige ihrem zukünftigen Ex, dem Ausgleichsberechtigten, zugestehen. Hat auch der Ehemann eigene Versorgungsansprüche erworben, wird davon umgekehrt der Ehefrau die Hälfte des Ehezeitanteils zugeordnet. Im Ergebnis kommt es zu einem Ausgleich der Versorgungsansprüche.
Was kostet es, wenn meine Riester-Ansprüche im Versorgungsausgleich mit meinem Ex geteilt werden?
Das hängt davon ab, ob es sich um eine interne oder eine externe Teilung handelt. Bei der internen Teilung können Teilungskosten anfallen, die angemessen sein müssen und im Einzelfall gerichtlich überprüft werden. Der Hamburger Rentenberater Martin Reißig erläutert: „Laut Rechtsprechung dürfen in der Regel bei Versorgungsverträgen, die als Versicherung laufen, maximal 500 Euro berechnet werden, die die beiden Expartner hälftig zu tragen haben.“ Dieser Kostenanteil enthält bei der internen Teilung auch schon die Abschlusskosten für den Neuvertrag. Bei einer externen Teilung werden zwar keine Teilungskosten abgezogen, es können aber je nach ausgewähltem Riester-Vertrag durchaus neue Abschlusskosten fällig werden.
Kann ich einen geteilten Riester-Vertrag weiter besparen?
Grundsätzlich ja. Das Besparen ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase möglich, teilt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit, die die Riester-Förderung verwaltet. Nach interner Teilung ist das in aller Regel auf Antrag des Ausgleichsberechtigten möglich. Genaues sollten Sie beim Anbieter erfragen.
Doch bei externer Teilung kann es in der Praxis zu Problemen kommen. Das hat Rentenberater Reißig beobachtet: Extern geteilte Verträge dürfen bei einigen Anbietern nicht weiter bespart, sondern müssen bis zur Rentenzahlung stillgelegt werden. Möglich ist dann nur eine Einmalanlage des übertragenen Versorgungsanspruchs. Wer weiter laufend mit Riester fürs Alter vorsorgen und die Förderung kassieren möchte, kommt um einen gesonderten Vertragsabschluss nicht herum.
Kann ich den mir zustehenden Anteil am Riester-Vermögen nach Versorgungsausgleich auch auf einen anderen Riester-Anbieter übertragen?
Ja, im Prinzip schon. Es kann aber passieren, dass Sie lange suchen müssen. Denn mancher Riester-Anbieter nimmt solche Verträge derzeit nicht an. Das hat vor allem verwaltungstechnische Gründe: Der neue Anbieter müsste die Übertragung Ihres Riester-Kapitals bei der Zulagenstelle melden. Diese kann Kapitalübertragungen nach einem Versorgungsausgleich aber noch nicht maschinell abwickeln. Dieser sogenannte Folgeprozess befindet sich – 16 Jahre nach Einführung von Riester – noch in der Konzeptionsphase. Anbieter, die das Ihnen zustehende Riester-Kapital übernehmen, müssen die elektronischen Meldungen darüber dann bei der ZfA nachholen, sobald das möglich ist. Das bedeutet für sie einen hohen Verwaltungsaufwand, den offenbar mancher von ihnen scheut und daher Verträge mit durchgeführtem Versorgungsausgleich nicht annimmt.
Greift die Riester-Garantie, wenn in meinem Riester-Fondssparplan zum Zeitpunkt der Scheidung wegen schlechter Wertentwicklung weniger im Vertrag steckt, als ich einbezahlt habe?
Nein. Die Riester-Garantie – also die Zusage, dass Sparern die Summe aus Einzahlungen und Zulagen zu Rentenbeginn sicher ist – kommt erst zu Beginn der Auszahlungsphase zum Tragen. Lassen Sie sich in der Ansparphase scheiden, wird das Riester-Vermögen geteilt, das zu dem Zeitpunkt für den Versorgungsausgleich zur Verfügung steht.
Zur Frage der Wertermittlung bei Riester-Fondssparverträgen wenden Sie sich an Ihren Anbieter.
Worauf bezieht sich bei meinem Riester-Fondssparplan der Ehezeitanteil – auf die Einzahlungen oder den Fondswert?
Das kommt drauf an, welcher der beiden Werte höher ist.
Beispiel: Sie haben früh einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen. Als Sie heiraten, sind schon 10 000 Euro an Beiträgen und Zulagen in Ihren Vertrag geflossen, der Fondswert Ihres Vertrags inklusive Wertzuwachs liegt zu diesem Zeitpunkt bei 15 000 Euro. Während Ihrer Ehe fließen weitere 2 000 Euro in den Vertrag. Der Fondswert liegt zum Ende ihrer Ehe bei 18 000 Euro. Während der Ehe gab es also einen Wertzuwachs von 3 000 Euro. Diese werden im Versorgungsausgleich geteilt. Der Ausgleichswert beträgt 1 500 Euro. Läuft es aber schlecht an der Börse und zum Zeitpunkt Ihrer Scheidung liegt der Fondswert trotz der Einzahlungen von 2 000 Euro nur noch bei 14 000 Euro, geht Ihr Expartner dennoch nicht leer aus. In diesem Fall werden die 2 000 Euro aus Beiträgen und Zulagen geteilt.
Meine Riester-Rentenversicherung besteht erst seit Kurzem und liegt aufgrund von Abschlusskosten noch im Minus. Wie hoch fällt dann der Ehezeitanteil aus?
In diesem Fall lässt sich noch kein Ehezeitanteil ermitteln, sodass der Vertrag vermutlich nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen wird. Das entscheidet jedoch das zuständige Familiengericht.
Welche Konditionen gelten für meinen neuen, halben Riester-Vertrag nach der Scheidung? Die gleichen, die zum ursprünglichen Vertragsschluss galten, oder aktuelle?
Bei Riester-Versicherungen zum Beispiel wird der Vertrag de facto geteilt, der Ausgleichsberechtigte erhält einen eigenen Vertrag. Die Idee ist, dass die Ausgestaltungsmerkmale des alten Vertrags mitübertragen werden. Die Praxis sieht aber oft anders aus.
„Die Frage, welche Konditionen dieser neue Vertrag bieten muss, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der ZfA. Hierzu wird an die Anbieter verwiesen“, heißt es bei der Zulagenstelle. Der Hamburger Rentenberater Martin Reißig hat beobachtet, dass in der Praxis der neue, eigene Vertrag häufig nur zu den aktuell gültigen Konditionen zustande kommt: „Das ist juristisch höchst umstritten, aber bislang gibt es dazu kein höchstrichterliches Urteil. Die neuen Konditionen können daher ungünstiger sein als die des Ursprungsvertrags.“
Kann ich mir den im Versorgungsausgleich übertragenen Riester-Anspruch direkt auszahlen lassen?
Ja, das können Sie. Davon ist in der Regel aber abzuraten. Eine Auszahlung vor Ende der Laufzeit gilt steuerlich als sogenannte schädliche Verwendung. In diesem Fall müssen Sie die Ihnen durch den Versorgungsausgleich zugeordnete staatliche Förderung – das heißt: sowohl die übertragenen Zulagen als auch die anteilig erhaltenen Steuerermäßigungen – an die Zulagenstelle zurückzahlen.
Wie wird meine Riester-Rente, die ich durch den Versorgungsausgleich bekomme, besteuert?
Eine Riester-Rente aus einem Versorgungsausgleich wird normalerweise genauso besteuert wie alle anderen Riester-Renten: mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Der richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens als Rentner.
Da die Auszahlungen aus einer geteilten Rente aber oft niedrig sind, kommt für Sie eventuell eine Besonderheit in Betracht: Kleinstbetragsrenten werden abgefunden. Riester-Renten, die 2018 nicht höher als 30,45 Euro monatlich wären, zahlt der Anbieter auf einen Schlag aus. Das treibt die Einkommensteuer hoch, auch wenn seit Anfang des Jahres für genau solche Riester-Abfindungen etwas günstigere Steuerregeln gelten.
Riester bei Scheidung: Was passiert mit den Zulagen?
Macht es für den Versorgungsausgleich einen Unterschied, ob beide Partner unmittelbar zulagenberechtigt sind? Oder ob einer unmittelbar und der andere über seinen bisherigen Partner mittelbar zulagenberechtigt war?
Nein. Wie die Förderberechtigung aussieht, spielt für den Versorgungsausgleich keine Rolle. Der Ehezeitanteil wird hälftig geteilt. Sind Sie nur mittelbar zulagenberechtigt, verlieren Sie allerdings mit der Scheidung Ihren Zulagenanspruch (siehe nächste Frage).
Ich kümmere mich als Hausmann um unsere drei Kinder und bin nur mittelbar zulagenberechtigt. Welche Möglichkeiten habe ich, nach der Scheidung weiter zu riestern?
Es gibt zwei Wege, sich für die Riester-Förderung zu qualifizieren: Sie sind selbst rentenversicherungspflichtig – etwa als Arbeitnehmer – oder mit einem rentenversicherungspflichtigen Riester-Sparer verheiratet. Da die zweite Option nun für Sie wegfällt, müssten Sie selbst rentenversicherungspflichtig werden. Der übliche Weg: eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung. Ein Minijob kann schon reichen. Wichtig: Ihren bisherigen Zulagenantrag müssen Sie entsprechend ändern.
Werden Sie nach Ihrer Scheidung nicht unmittelbar zulagenberechtigt, können Sie Ihren bisherigen Vertrag auch ohne Förderung weiter besparen oder ihn erst einmal ruhend stellen.
Ist eines Ihrer Kinder noch unter drei Jahren, sind Sie noch in der Kindererziehungszeit und damit automatisch rentenversicherungspflichtig, also auch ohne eigene rentenversicherungspflichtige Tätigkeit unmittelbar zulagenberechtigt.
Was passiert mit den bisher gezahlten Riester-Kinderzulagen, wer bekommt die künftig?
Die Kinderzulagen bekommt grundsätzlich der zulagenberechtigte Ehepartner, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Die Kinderzulagen betragen 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind, und 300 Euro für Kinder, die danach zur Welt kamen. Die bis zur Scheidung erhaltenen Kinderzulagen werden im Versorgungsausgleich für die Ehezeit geteilt. Wenn nach der Scheidung nun der andere Partner das Kindergeld bekommen soll, erhält er in Zukunft auch die Riester-Zulagen für die Kinder.