Trennung und Scheidung: Auswirkungen auf die Riester-Förderung

Riester bei Scheidung

Riester bei Scheidung: Was passiert mit dem Vertrag?

Ich habe einen Riester-Vertrag bespart, mein Partner auch. Was passiert mit den Verträgen im Scheidungs­fall?

Riester-Verträge unterliegen dem Versorgungs­ausgleich. Im Prinzip besagt der, dass sämtliche Renten­ansprüche, die Sie und Ihr Partner während der Ehezeit erworben haben, hälftig zwischen Ihnen geteilt werden.

Beispiel Die Ehefrau hat bereits vor der Hoch­zeit einen Riester-Vertrag bespart. Das Vermögen aus diesem betrug zu Beginn der Ehe 10 000 Euro und bei Scheidung dann 20 000 Euro. Der sogenannte Ehezeit­anteil beläuft sich damit auf 10 000 Euro. Die Hälfte davon ist der Ausgleichs­wert. Den muss die Noch-Ehefrau als Ausgleichs­pflichtige ihrem zukünftigen Ex, dem Ausgleichs­berechtigten, zugestehen. Hat auch der Ehemann eigene Versorgungs­ansprüche erworben, wird davon umge­kehrt der Ehefrau die Hälfte des Ehezeit­anteils zuge­ordnet. Im Ergebnis kommt es zu einem Ausgleich der Versorgungs­ansprüche.

Was kostet es, wenn meine Riester-Ansprüche im Versorgungs­ausgleich mit meinem Ex geteilt werden?

Das hängt davon ab, ob es sich um eine interne oder eine externe Teilung handelt. Bei der internen Teilung können Teilungs­kosten anfallen, die angemessen sein müssen und im Einzel­fall gericht­lich über­prüft werden. Der Hamburger Rentenberater Martin Reißig erläutert: „Laut Recht­sprechung dürfen in der Regel bei Versorgungs­verträgen, die als Versicherung laufen, maximal 500 Euro berechnet werden, die die beiden Expartner hälftig zu tragen haben.“ Dieser Kosten­anteil enthält bei der internen Teilung auch schon die Abschluss­kosten für den Neuvertrag. Bei einer externen Teilung werden zwar keine Teilungs­kosten abge­zogen, es können aber je nach ausgewähltem Riester-Vertrag durch­aus neue Abschluss­kosten fällig werden.

Kann ich einen geteilten Riester-Vertrag weiter besparen?

Grund­sätzlich ja. Das Besparen ist bis zum Beginn der Auszahlungs­phase möglich, teilt die Zentrale Zulagen­stelle für Alters­vermögen (ZfA) mit, die die Riester-Förderung verwaltet. Nach interner Teilung ist das in aller Regel auf Antrag des Ausgleichs­berechtigten möglich. Genaues sollten Sie beim Anbieter erfragen.

Doch bei externer Teilung kann es in der Praxis zu Problemen kommen. Das hat Rentenberater Reißig beob­achtet: Extern geteilte Verträge dürfen bei einigen Anbietern nicht weiter bespart, sondern müssen bis zur Rentenzahlung still­gelegt werden. Möglich ist dann nur eine Einmal­anlage des über­tragenen Versorgungs­anspruchs. Wer weiter laufend mit Riester fürs Alter vorsorgen und die Förderung kassieren möchte, kommt um einen gesonderten Vertrags­abschluss nicht herum.

Kann ich den mir zustehenden Anteil am Riester-Vermögen nach Versorgungs­ausgleich auch auf einen anderen Riester-Anbieter über­tragen?

Ja, im Prinzip schon. Es kann aber passieren, dass Sie lange suchen müssen. Denn mancher Riester-Anbieter nimmt solche Verträge derzeit nicht an. Das hat vor allem verwaltungs­tech­nische Gründe: Der neue Anbieter müsste die Über­tragung Ihres Riester-Kapitals bei der Zulagen­stelle melden. Diese kann Kapital­über­tragungen nach einem Versorgungs­ausgleich aber noch nicht maschinell abwi­ckeln. Dieser sogenannte Folge­prozess befindet sich – 16 Jahre nach Einführung von Riester – noch in der Konzeptions­phase. Anbieter, die das Ihnen zustehende Riester-Kapital über­nehmen, müssen die elektronischen Meldungen darüber dann bei der ZfA nach­holen, sobald das möglich ist. Das bedeutet für sie einen hohen Verwaltungs­aufwand, den offen­bar mancher von ihnen scheut und daher Verträge mit durch­geführtem Versorgungs­ausgleich nicht annimmt.

Greift die Riester-Garantie, wenn in meinem Riester-Fonds­sparplan zum Zeit­punkt der Scheidung wegen schlechter Wert­entwick­lung weniger im Vertrag steckt, als ich einbezahlt habe?

Nein. Die Riester-Garantie – also die Zusage, dass Sparern die Summe aus Einzahlungen und Zulagen zu Renten­beginn sicher ist – kommt erst zu Beginn der Auszahlungs­phase zum Tragen. Lassen Sie sich in der Anspar­phase scheiden, wird das Riester-Vermögen geteilt, das zu dem Zeit­punkt für den Versorgungs­ausgleich zur Verfügung steht.

Zur Frage der Wert­ermitt­lung bei Riester-Fonds­spar­verträgen wenden Sie sich an Ihren Anbieter.

Worauf bezieht sich bei meinem Riester-Fonds­sparplan der Ehezeit­anteil – auf die Einzahlungen oder den Fonds­wert?

Das kommt drauf an, welcher der beiden Werte höher ist.

Beispiel: Sie haben früh einen Riester-Fonds­sparplan abge­schlossen. Als Sie heiraten, sind schon 10 000 Euro an Beiträgen und Zulagen in Ihren Vertrag geflossen, der Fonds­wert Ihres Vertrags inklusive Wert­zuwachs liegt zu diesem Zeit­punkt bei 15 000 Euro. Während Ihrer Ehe fließen weitere 2 000 Euro in den Vertrag. Der Fonds­wert liegt zum Ende ihrer Ehe bei 18 000 Euro. Während der Ehe gab es also einen Wert­zuwachs von 3 000 Euro. Diese werden im Versorgungs­ausgleich geteilt. Der Ausgleichs­wert beträgt 1 500 Euro. Läuft es aber schlecht an der Börse und zum Zeit­punkt Ihrer Scheidung liegt der Fonds­wert trotz der Einzahlungen von 2 000 Euro nur noch bei 14 000 Euro, geht Ihr Expartner dennoch nicht leer aus. In diesem Fall werden die 2 000 Euro aus Beiträgen und Zulagen geteilt.

Meine Riester-Renten­versicherung besteht erst seit Kurzem und liegt aufgrund von Abschluss­kosten noch im Minus. Wie hoch fällt dann der Ehezeit­anteil aus?

In diesem Fall lässt sich noch kein Ehezeit­anteil ermitteln, sodass der Vertrag vermutlich nicht in den Versorgungs­ausgleich einbezogen wird. Das entscheidet jedoch das zuständige Familien­gericht.

Welche Konditionen gelten für meinen neuen, halben Riester-Vertrag nach der Scheidung? Die gleichen, die zum ursprüng­lichen Vertrags­schluss galten, oder aktuelle?

Bei Riester-Versicherungen zum Beispiel wird der Vertrag de facto geteilt, der Ausgleichs­berechtigte erhält einen eigenen Vertrag. Die Idee ist, dass die Ausgestaltungs­merkmale des alten Vertrags mitüb­ertragen werden. Die Praxis sieht aber oft anders aus.

„Die Frage, welche Konditionen dieser neue Vertrag bieten muss, fällt nicht in den Zuständig­keits­bereich der ZfA. Hierzu wird an die Anbieter verwiesen“, heißt es bei der Zulagen­stelle. Der Hamburger Rentenberater Martin Reißig hat beob­achtet, dass in der Praxis der neue, eigene Vertrag häufig nur zu den aktuell gültigen Konditionen zustande kommt: „Das ist juristisch höchst umstritten, aber bislang gibt es dazu kein höchst­richterliches Urteil. Die neuen Konditionen können daher ungüns­tiger sein als die des Ursprungs­vertrags.“

Kann ich mir den im Versorgungs­ausgleich über­tragenen Riester-Anspruch direkt auszahlen lassen?

Ja, das können Sie. Davon ist in der Regel aber abzu­raten. Eine Auszahlung vor Ende der Lauf­zeit gilt steuerlich als sogenannte schädliche Verwendung. In diesem Fall müssen Sie die Ihnen durch den Versorgungs­ausgleich zuge­ordnete staatliche Förderung – das heißt: sowohl die über­tragenen Zulagen als auch die anteilig erhaltenen Steuerermäßigungen – an die Zulagen­stelle zurück­zahlen.

Wie wird meine Riester-Rente, die ich durch den Versorgungs­ausgleich bekomme, besteuert?

Eine Riester-Rente aus einem Versorgungs­ausgleich wird normaler­weise genauso besteuert wie alle anderen Riester-Renten: mit Ihrem persönlichen Steu­ersatz. Der richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens als Rentner.

Da die Auszahlungen aus einer geteilten Rente aber oft nied­rig sind, kommt für Sie eventuell eine Besonderheit in Betracht: Kleinst­betrags­renten werden abge­funden. Riester-Renten, die 2018 nicht höher als 30,45 Euro monatlich wären, zahlt der Anbieter auf einen Schlag aus. Das treibt die Einkommensteuer hoch, auch wenn seit Anfang des Jahres für genau solche Riester-Abfindungen etwas güns­tigere Steuer­regeln gelten.

Riester bei Scheidung: Was passiert mit den Zulagen?

Macht es für den Versorgungs­ausgleich einen Unterschied, ob beide Partner unmittel­bar zulagenberechtigt sind? Oder ob einer unmittel­bar und der andere über seinen bisherigen Partner mittel­bar zulagenberechtigt war?

Nein. Wie die Förderberechtigung aussieht, spielt für den Versorgungs­ausgleich keine Rolle. Der Ehezeit­anteil wird hälftig geteilt. Sind Sie nur mittel­bar zulagenberechtigt, verlieren Sie allerdings mit der Scheidung Ihren Zulagen­anspruch (siehe nächste Frage).

Ich kümmere mich als Hausmann um unsere drei Kinder und bin nur mittel­bar zulagenberechtigt. Welche Möglich­keiten habe ich, nach der Scheidung weiter zu riestern?

Es gibt zwei Wege, sich für die Riester-Förderung zu qualifizieren: Sie sind selbst renten­versicherungs­pflichtig – etwa als Arbeitnehmer – oder mit einem renten­versicherungs­pflichtigen Riester-Sparer verheiratet. Da die zweite Option nun für Sie wegfällt, müssten Sie selbst renten­versicherungs­pflichtig werden. Der übliche Weg: eine renten­versicherungs­pflichtige Beschäftigung. Ein Minijob kann schon reichen. Wichtig: Ihren bisherigen Zulagen­antrag müssen Sie entsprechend ändern.

Werden Sie nach Ihrer Scheidung nicht unmittel­bar zulagenberechtigt, können Sie Ihren bisherigen Vertrag auch ohne Förderung weiter besparen oder ihn erst einmal ruhend stellen.

Ist eines Ihrer Kinder noch unter drei Jahren, sind Sie noch in der Kinder­erziehungs­zeit und damit auto­matisch renten­versicherungs­pflichtig, also auch ohne eigene renten­versicherungs­pflichtige Tätig­keit unmittel­bar zulagenberechtigt.

Was passiert mit den bisher gezahlten Riester-Kinder­zulagen, wer bekommt die künftig?

Die Kinder­zulagen bekommt grund­sätzlich der zulagenberechtigte Ehepartner, der auch das Kinder­geld ausgezahlt bekommt. Die Kinder­zulagen betragen 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind, und 300 Euro für Kinder, die danach zur Welt kamen. Die bis zur Scheidung erhaltenen Kinder­zulagen werden im Versorgungs­ausgleich für die Ehezeit geteilt. Wenn nach der Scheidung nun der andere Partner das Kinder­geld bekommen soll, erhält er in Zukunft auch die Riester-Zulagen für die Kinder.