Ich warte seit Monaten auf eine Antwort der Zulagenstelle auf meinen Antrag. Welche Möglichkeiten habe ich, eine schnellere Antwort zu bekommen?
Kunden müssen bei Einsprüchen und Nachfragen darauf achten, dass sie den richtigen Adressaten wählen. Unterschiedliche Stellen sind inhaltlich für verschiedene Beschwerden zuständig:
Beschwerde bei Anbieter und Zulagenstelle. Kunden, die mit der Höhe ihrer Zulage in der ihnen zugesandten Standmitteilung nicht einverstanden sind, richten ihre Beschwerde zunächst an den Anbieter ihres Riester-Vertrags. Dieser leitet sie an die an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter. Die Behörde setzt die Zulage für ein bestimmtes Jahr dann endgültig fest. Gegen diesen Bescheid können Sparer bei der Zulagenstelle Einspruch erheben.
Ombudsleute der Versicherungen und Banken. Bei den Ombudsleuten beschweren Sie sich, wenn es darum geht, ob der Anbieter die Kundendaten korrekt und fristgemäß an die Zulagenstelle weitergeleitet hat und ob bei Vertragsabschluss der Sparbeitrag für die volle Zulage richtig ermittelt worden ist. Die Ombudsleute überprüfen jedoch nicht das Verfahren und das Ergebnis der Zulagenstelle. Die Ombudsstellen vermitteln zwischen Kunden und Anbietern und können einen Schlichterspruch fällen, an den sich die Anbieter meistens halten. Die Bearbeitung der Beschwerde ist kostenlos. Es gibt Ombudsleute für Versicherer, Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften.
Beschwerde bei der Finanzaufsicht. Bei Ärger mit dem Anbieter können sich Kunden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden. Die Behörde schreitet in Ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde ein, wenn Banken oder Versicherungen gegen Gesetze und Aufsichtsregeln verstoßen. Sie kann aber nicht wie ein Ombudsmann einen Schlichterspruch fällen.
Meine Zulage für das vergangene Jahr wurde gekürzt. Kann ich nachzahlen, um rückwirkend die volle Zulage zu bekommen?
Nein. Wahrscheinlich ist Ihr Gehalt gestiegen, sodass Sie nun mehr selbst einzahlen müssen. Für die volle Förderung muss Ihr Beitrag einschließlich der Zulagen so hoch sein wie 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens. Im Jahr 2018 kommt es also darauf an, was Sie 2017 verdient haben. Wenn Sie gut verdienen und sichergehen wollen, können Sie als Kinderloser immer 1 925 Euro im Jahr einzahlen. Das ist die Förderhöchstgrenze (2 100 Euro) abzüglich der Grundzulage (175 Euro). Dann spielen Einkommensschwankungen keine Rolle mehr. Bekommen Sie Kinderzulagen, verringert sich Ihr Eigenbeitrag entsprechend.
Ich habe meinen Riester-Vertrag vor einiger Zeit gekündigt. Jetzt soll ich Geld zurückzahlen. Kann das sein?
Ja. Die Zulagenstelle zahlt Ihnen die staatlichen Zulagen erst einmal in voller Höhe aus. Im Nachhinein überprüft sie, ob und in welcher Höhe Ihnen das Geld in einem bestimmten Antragsjahr zugestanden hat. Dafür hatte die Behörde bisher mehr als vier Jahre lang Zeit. Die Frist hat sich im Januar 2018 von vier auf zwei Jahre verkürzt. Ergibt die Prüfung, dass Sie die Zulagen ganz oder teilweise zu Unrecht erhalten haben, lässt die Zulagenstelle das Geld vom Riester-Konto wieder abbuchen. Da Sie den Vertrag bereits gekündigt hatten, fordert sie Sie jetzt auf, das Geld zu überweisen.
Ich riestere in der Altersteilzeit und zahle den korrekten Eigenbeitrag. Trotzdem hat mir die Zulagenstelle die Zulage gekürzt. Warum?
Erheben Sie Einspruch. Die Zulagenstelle hat sicher neben Ihrem sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn auch den steuer- und sozialversicherungsfreien Aufstockungsbetrag zu Ihrem riesterrelevanten Einkommen hinzugerechnet. Das erhöht Ihren Eigenbeitrag für die volle Zulage. Wenn Sie solche Fehler von vornherein ausschließen wollen, weisen Sie Ihren Anbieter auf die Altersteilzeit hin und schicken eine Kopie Ihres Gehaltsnachweises.