Trennung und Scheidung: Auswirkungen auf die Riester-Förderung

Riester-Rente für Ehepaare

Als Hausfrau zahle ich den geforderten Mindest­beitrag von 60 Euro in meinen Riester-Vertrag. Jetzt hat die Zulagen­stelle die Zulagen für mich und die Kinder gekürzt. Darf sie das?

Das hängt davon ab, ob Ihr Mann als Haupt­sparer genug einzahlt. Nur dann stehen Ihnen als indirekt geförderte Riester-Sparerin die vollen Zulagen zu. Vielleicht hat Ihr Mann vergessen, seinen Beitrag nach einer Gehalts­erhöhung anzu­passen.

Meine Frau ist mittel­bar förderberechtigt, bekommt also die Zulage vom Staat nur, weil ich einen Riester-Vertrag habe. Wird sie weiter gefördert, wenn ich in Rente gehe?

Nein. Wenn Sie in Alters­rente gehen, bekommt Ihre Frau die Zulage nicht mehr. Wenn der unmittel­bar zula­geberechtigte Partner „nicht mehr zum zula­geberechtigten Personen­kreis gehört“, entfällt auch die mittel­bare Förderung, so das Bundes­finanz­ministerium. Wenn Ihre Frau nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, sollte sie die 60 Euro Mindest­beitrag pro Jahr aber auch ohne Förderung weiterhin einzahlen. Bei Riester-Rentenversicherungen und Banksparplänen gibt es Schluss­boni für Sparer, die einen langen Atem haben und den Vertrag bis zum Ende durch­halten. Sie könnte ihren Renten­beginn auch vorziehen. Dies erlauben aber nicht alle Anbieter.

Meine Frau ist in Eltern­zeit. Darf sie trotzdem in einen Riester-Vertrag mehr einzahlen als die reinen Zulagen?

Sie muss sogar mehr einzahlen. Denn Väter und Mütter in Erziehungs­zeiten sind selbst förderberechtigt. Sie müssen mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr entrichten. Freiwil­lig können sie aber auch mehr bezahlen. Vorsicht: Der Mindest­eigenbeitrag für die volle Zulage richtet sich nach dem Vorjahres­brutto­einkommen. Erzielte eine Mutter oder ein Vater in der Erziehungs­zeit im Vorjahr das übliche Arbeitnehmer­einkommen, richtet sich der notwendige Eigenbeitrag nach diesen Einkünften.