Als Hausfrau zahle ich den geforderten Mindestbeitrag von 60 Euro in meinen Riester-Vertrag. Jetzt hat die Zulagenstelle die Zulagen für mich und die Kinder gekürzt. Darf sie das?
Das hängt davon ab, ob Ihr Mann als Hauptsparer genug einzahlt. Nur dann stehen Ihnen als indirekt geförderte Riester-Sparerin die vollen Zulagen zu. Vielleicht hat Ihr Mann vergessen, seinen Beitrag nach einer Gehaltserhöhung anzupassen.
Meine Frau ist mittelbar förderberechtigt, bekommt also die Zulage vom Staat nur, weil ich einen Riester-Vertrag habe. Wird sie weiter gefördert, wenn ich in Rente gehe?
Nein. Wenn Sie in Altersrente gehen, bekommt Ihre Frau die Zulage nicht mehr. Wenn der unmittelbar zulageberechtigte Partner „nicht mehr zum zulageberechtigten Personenkreis gehört“, entfällt auch die mittelbare Förderung, so das Bundesfinanzministerium. Wenn Ihre Frau nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, sollte sie die 60 Euro Mindestbeitrag pro Jahr aber auch ohne Förderung weiterhin einzahlen. Bei Riester-Rentenversicherungen und Banksparplänen gibt es Schlussboni für Sparer, die einen langen Atem haben und den Vertrag bis zum Ende durchhalten. Sie könnte ihren Rentenbeginn auch vorziehen. Dies erlauben aber nicht alle Anbieter.
Meine Frau ist in Elternzeit. Darf sie trotzdem in einen Riester-Vertrag mehr einzahlen als die reinen Zulagen?
Sie muss sogar mehr einzahlen. Denn Väter und Mütter in Erziehungszeiten sind selbst förderberechtigt. Sie müssen mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr entrichten. Freiwillig können sie aber auch mehr bezahlen. Vorsicht: Der Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage richtet sich nach dem Vorjahresbruttoeinkommen. Erzielte eine Mutter oder ein Vater in der Erziehungszeit im Vorjahr das übliche Arbeitnehmereinkommen, richtet sich der notwendige Eigenbeitrag nach diesen Einkünften.