Kann man den Schadenfreiheitsrabatt auch auf Verwandte übertragen?
Das kommt auf den Versicherer an. Einige erlauben dies, andere nicht. Meist ist das möglich für Ehepartner, Lebenspartner und Verwandte ersten Grades. Der Kunde muss aber nachweisen, dass der Wagen gemeinsam genutzt wurde.
Was passiert nach einer Scheidung mit dem Schadenfreiheitsrabatt? Wird er durch beide geteilt?
Es kann nur einer den Schadenfreiheitsrabatt haben. Wenn Ihr Auto auf den Mann versichert war, hat er diesen Vorteil. Der geschiedene Ehepartner steigt in der Regel mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein, wenn er erstmals ein Auto anmeldet. Wenige Versicherer bieten aber eine Sonder-Einstufung, die den erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt auch für den Getrenntlebenden oder den Geschiedenen anrechnet.
Nach dem Tod meines Vaters möchte ich gerne seine „Prozente“ übernehmen. Geht das?
Sie können den Schadenfreiheitsrabatt Ihres Vaters nur übernehmen, wenn Sie nachweisen, dass Sie das Auto in den vergangenen Jahren regelmäßig mitbenutzt haben. Der Versicherer wird den Rabatt maximal in einer Höhe zulassen, die der Dauer Ihres Führerscheinbesitzes entspricht.
Wie wird ein Zweitwagen eingestuft? Kann es günstiger sein, das zweite – neue – Fahrzeug als Erstfahrzeug einzustufen und das bisherige als Zweitwagen?
In der Regel kommt der Zweitwagen in die Schadenfreiheitsklasse ½. Viele Versicherer bieten auch günstigere Sondereinstufungen. Die gelten dann aber nur so lange, wie der Vertrag bei diesem Versicherer läuft. Ansonsten gelten die gleichen Kriterien wie für das Erstfahrzeug. Das heißt, es kommt auf Fragen an wie „Wer fährt?“, „Wie alt sind die Fahrer?“, „Wie viele Kilometer im Jahr werden gefahren?“, „Gibt es eine Garage?“, und so weiter.
Ich habe meinen Zweitwagen abgemeldet und den Schadenfreiheitsrabatt auf meinen Sohn übertragen. Wenn ich jetzt wieder einen Zweitwagen anmelde, bekomme ich dann meinen alten Schadenfreiheitsrabatt?
Nein, der neue Zweitwagen erhält in der Regel wieder die Schadenfreiheitsklasse ½ – es sei denn, der Versicherer sieht eine Sondereinstufung vor. Ein Schadenfreiheitsrabatt lässt sich in der Regel nur einmal übertragen und nicht aufteilen.
Ich muss bald meinen Firmenwagen zurückgeben, hatte aber in den letzten Jahren zusätzlich auch einen privaten Pkw. Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt des Firmenwagens übernehmen?
Manche Versicherer übertragen den Schadenfreiheitsrabatt Ihres Firmenwagens auf Ihren Privatwagen. Voraussetzung ist aber fast immer, dass der Arbeitgeber den Schadenfreiheitsrabatt abtritt.
Gebündelte Informationen zum Schadenfreiheitsrabatt von der Stiftung Warentest