Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung

Schadenfrei­heits­rabatt über­tragen

Kann man den Schadenfrei­heits­rabatt auch auf Verwandte über­tragen?

Das kommt auf den Versicherer an. Einige erlauben dies, andere nicht. Meist ist das möglich für Ehepartner, Lebens­partner und Verwandte ersten Grades. Der Kunde muss aber nach­weisen, dass der Wagen gemein­sam genutzt wurde.

Was passiert nach einer Scheidung mit dem Schadenfrei­heits­rabatt? Wird er durch beide geteilt?

Es kann nur einer den Schadenfrei­heits­rabatt haben. Wenn Ihr Auto auf den Mann versichert war, hat er diesen Vorteil. Der geschiedene Ehepartner steigt in der Regel mit der Schadenfrei­heits­klasse 1/2 ein, wenn er erst­mals ein Auto anmeldet. Wenige Versicherer bieten aber eine Sonder-Einstufung, die den erfahrenen Schadenfrei­heits­rabatt auch für den Getrennt­lebenden oder den Geschiedenen anrechnet.

Nach dem Tod meines Vaters möchte ich gerne seine „Prozente“ über­nehmen. Geht das?

Sie können den Schadenfrei­heits­rabatt Ihres Vaters nur über­nehmen, wenn Sie nach­weisen, dass Sie das Auto in den vergangenen Jahren regel­mäßig mitbenutzt haben. Der Versicherer wird den Rabatt maximal in einer Höhe zulassen, die der Dauer Ihres Führer­schein­besitzes entspricht.

Wie wird ein Zweitwagen einge­stuft? Kann es güns­tiger sein, das zweite – neue – Fahr­zeug als Erst­fahr­zeug einzustufen und das bisherige als Zweitwagen?

In der Regel kommt der Zweitwagen in die Schadenfrei­heits­klasse ½. Viele Versicherer bieten auch güns­tigere Sonder­einstufungen. Die gelten dann aber nur so lange, wie der Vertrag bei diesem Versicherer läuft. Ansonsten gelten die gleichen Kriterien wie für das Erst­fahr­zeug. Das heißt, es kommt auf Fragen an wie „Wer fährt?“, „Wie alt sind die Fahrer?“, „Wie viele Kilo­meter im Jahr werden gefahren?“, „Gibt es eine Garage?“, und so weiter.

Ich habe meinen Zweitwagen abge­meldet und den Schadenfrei­heits­rabatt auf meinen Sohn über­tragen. Wenn ich jetzt wieder einen Zweitwagen anmelde, bekomme ich dann meinen alten Schadenfrei­heits­rabatt?

Nein, der neue Zweitwagen erhält in der Regel wieder die Schadenfrei­heits­klasse ½ – es sei denn, der Versicherer sieht eine Sonder­einstufung vor. Ein Schadenfrei­heits­rabatt lässt sich in der Regel nur einmal über­tragen und nicht aufteilen.

Ich muss bald meinen Firmenwagen zurück­geben, hatte aber in den letzten Jahren zusätzlich auch einen privaten Pkw. Kann ich den Schadenfrei­heits­rabatt des Firmenwagens über­nehmen?

Manche Versicherer über­tragen den Schadenfrei­heits­rabatt Ihres Firmenwagens auf Ihren Privatwagen. Voraus­setzung ist aber fast immer, dass der Arbeit­geber den Schadenfrei­heits­rabatt abtritt.

Gebündelte Informationen zum Schadenfreiheitsrabatt von der Stiftung Warentest