Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung

SF-Rück­stufung nach einem Unfall

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Nach einem Unfall verliert man den Schadenfrei­heits­rabatt und wird zurück­gestuft in eine schlechtere SF-Klasse. Ist das bei allen Versicherern gleich?

Da gibt es erhebliche Unterschiede. Nach einem Unfall geht es nicht nur eine Stufe zurück, sondern gleich mehrere. Um wie viele, ist je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich. Einige langen kräftig zu. Zum Beispiel stufen viele einen Unfall­fahrer, der in SF 15 ist, in SF 7 zurück. Andere Anbieter schi­cken ihn gleich SF 5. Dann braucht er acht beziehungs­weise zehn schadenfreie Jahre, um wieder zurück in die SF 15 zu kommen. Der Unterschied wirkt gering, macht sich aber in Euro und Cent deutlich bemerk­bar. Denn der Mehr­beitrag wird so lange fällig, bis der Kunde endlich in der güns­tigsten SF-Klasse 35 ange­kommen ist. In den meisten Fällen liegen die Mehr­kosten beim Vier- bis Fünf­fachen des bisherigen Jahres­beitrags. Aber es gibt deutliche Ausreißer nach oben. In teuren Tarifen ist fast das Acht­fache fällig. In Euro: Für einen Kunden, der bisher 500 Euro Jahres­beitrag in SF 15 zahlte, liegen die Mehr­kosten in einem güns­tigen Tarif bei 1 933 Euro, in teuren Tarifen bei 3 864 Euro.

Sind teure Tarife beim Rück­stufen kulanter?

Das lässt sich so nicht unbe­dingt fest­stellen. Viele Versicherer bieten nicht nur einen Tarif, sondern gleich mehrere Varianten: oft eine Basis­version, einen Komfort­tarif mit etwas besseren Leistungen und ein teures Pre­mium­angebot. Unser Vergleich zeigt: Von den Gesell­schaften, die mehrere Tarife bieten, stufen 31 in allen Tarifen gleich zurück. 27 Versicherer hingegen unterscheiden: In den preisgüns­tigen Basis­tarifen stufen sie stärker zurück als in den Premium­varianten. Das ist zwar ärgerlich, aber nicht unbe­dingt ein Grund, teure Tarife zu wählen. Weil die Beiträge im Basis­tarif oft deutlich güns­tiger sind, fahren Kunden damit unterm Strich trotz der teureren Rück­stufung rein preislich immer noch billiger als mit den teuren Premium­varianten.

Ab wann ist es sinn­voll, den Schaden selbst zu bezahlen, um eine Rück­stufung zu vermeiden?

Das kommt auf den Einzel­fall an. Für die Rück­stufung nach einem Unfall spielt es keine Rolle, wie hoch der Schaden insgesamt ausfällt. Egal ob es nur ein Kratzer für 200 Euro ist oder ein Totalschaden für 20 000 Euro: Wenn der Versicherer zahlt, stuft er den SF-Rabatt zurück. Deshalb sollte man kleine Schäden lieber aus eigener Tasche zahlen. Fragen Sie Ihren Versicherer. Er wird Ihnen den Betrag nennen, bis zu dem Sie besser selbst zahlen. Alternativ können Sie unseren kostenlosen Rechner Autoversicherung nutzen.

Muss ich ich sofort nach dem Unfall entscheiden, selbst zu zahlen?

Nein, in der Praxis ist es sogar besser, zunächst alles über die Versicherung laufen zu lassen. In den meisten Kfz-Haft­pflichtver­sicherungen steht, dass Kunden nach einem Unfall sechs Monate, oft auch bis zum Jahres­ende, Zeit haben für einen „Schadenrück­kauf“. In der Voll­kasko gibt es aber auch Tarife ohne Schadenrück­kauf. Die Versicherung in Vorleistung treten zu lassen, ist vor allem deshalb günstig, weil zu dem Zeit­punkt, an dem der Versicherer die Schaden­regulierung abschließt und zahlt, im Regelfall auch die Endsumme fest­steht. Folge­kosten, die eventuell direkt nach dem Unfall noch nicht absehbar waren, sind dann meist berück­sichtigt. Damit sind Auto­besitzer auf der sicheren Seite. Weiterer Vorteil: Man muss sich gar nicht erst mit eventuell über­zogenen finanziellen ­Forderungen des Unfall­gegners auseinander­setzen. Das ist dann Aufgabe der Versi­che­rungs­gesell­schaft. Verlangt der Geschädigte zu viel, lehnt sie dies ab. Notfalls geht sie dafür auch vor Gericht – auf eigenes Kostenrisiko.

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