Die Beiträge sind in einer Versichertengemeinschaft nie verloren. Das ist Sinn einer guten Versicherung: Viele, denen nichts passiert, zahlen für wenige, die verunglücken. Den Beitrag, den Sie für den Versicherungsschutz zahlen, erhalten Sie auch bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr nicht zurück. Das, was Sie nach einer bestimmten Laufzeit ausgezahlt bekommen, ist nur das, was Sie in der Ansparphase in einen Sparplan eingezahlt haben, zuzüglich Überschussbeteiligung und abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten. Versicherung und Geldanlage sollten getrennt voneinander angegangen werden.
Vielen Dank an Stiftung Warentest