„Keine Einrede bei grober Fahrlässigkeit“: Ist diese Klausel wichtig?
Ja, wir raten dazu, nur einen Tarif mit dieser Klausel zu wählen. Denn wenn ein Fahrer grob fahrlässig einen Unfall baut, darf die Kasko die Entschädigung kürzen oder im Extremfall komplett verweigern. Mit dieser Klausel verzichtet sie darauf, zahlt also auch bei grober Fahrlässigkeit voll. Grob fahrlässig ist zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel, Bedienen des Navis während der Fahrt, Parken ohne angezogene Handbremse und eingelegten Gang, Überholen an gefährlichen Stellen. Der Verzicht gilt aber in der Regel nicht, wenn der Fahrer unter Alkohol oder Drogen stand, oder wenn er den Diebstahl des Autos grob fahrlässig ermöglicht hat, zum Beispiel den Schlüssel offen im Restaurant oder am Arbeitsplatz liegen lässt. Einige Anbieter weiten diese Ausnahme noch aus, zum Beispiel auf Handybenutzung am Steuer. Bei der Auswahl entsprechender Policen hilft der umfangreiche und individuelle Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest.
Was ist von Tarifen mit einer Werkstattbindung zu halten?
Wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung vereinbaren, dürfen Sie nach einem Kaskoschaden nicht selbst entscheiden, welche Werkstatt das Auto repariert. Stattdessen bekommen Sie vom Versicherer eine Liste mit Fachbetrieben. Das sind Werkstätten, mit denen der Versicherer zusammenarbeitet. Weil er ihnen eine Vielzahl von Kunden vermittelt, gibt die Werkstatt dem Versicherer einen Rabatt. So kann das Unternehmen sparen. Vorteil für den Kunden: Ein Teil der Ersparnis geht an ihn, nämlich in Form eines günstigeren Beitrags. Werkstatttarife sind meist 10 bis 20 Prozent günstiger als Policen ohne diese Bindung.
Diese Tarife gibt es nur in der Teil- und in der Vollkasko, nicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Bindung gilt nicht für die üblichen Wartungen, Inspektionen oder Reparaturen, die ohnehin nicht von der Versicherung gedeckt sind. Da können Autobesitzer frei entscheiden, welche Werkstatt sie beauftragen.
Möglicher Nachteil der Werkstattbindung: Bei einzelnen Versicherern reicht das Netz der Partnerwerkstätten nicht immer bis ins letzte Dorf. Wer auf dem Land wohnt, sollte vorher fragen, ob es einen Betrieb in der Nähe gibt. Außerdem handelt es sich oft um freie Werkstätten, die nicht an eine bestimmte Marke gebunden sind. Sie sind oft TÜV-geprüft und leisten qualitativ hochwertige Arbeit. Natürlich gibt es eine Garantie auf die Arbeiten. Auch Neuwagenbesitzer können sie nutzen. In der Praxis ist es für die aber eventuell besser, Reparaturen nur in einer Vertragswerkstatt des Herstellers ausführen zu lassen. Das kann beim Wiederverkauf von Vorteil sein. Außerdem stehen sie möglicherweise besser da, falls sie mal Kulanzleistungen der Werkstatt brauchen. Für Leasingkunden sind Werkstatttarife keine Option. Meist sehen Leasingverträge vor, dass der Wagen ausschließlich in einer Vertragswerkstatt repariert werden darf.
Ich bin als Alleinfahrer eingetragen. Was passiert, wenn ich doch andere Leute ans Steuer lasse?
Das handhaben die Versicherer unterschiedlich. Passiert ein Unfall, berechnen sie in der Regel den Beitrag neu, unter Einbeziehung des tatsächlichen Fahrers und rückwirkend ab dem laufenden Versicherungsjahr. Einige nehmen zusätzlich eine Vertragsstrafe, oft in Höhe eines Jahresbeitrags. Das gilt jedoch nicht in einem Notfall. Jochen Oesterle, Sprecher der ADAC-Autoversicherung: „Wem auf der Autobahn schlecht wird, der darf seinen Beifahrer die Strecke nach Hause fahren lassen.“ Finanztest hat sich dem Thema ausführlich gewidmet: Wenn der Fahrer nicht eingetragen ist.
Kann ich für einzelne Tage oder Fahrten einen anderen Fahrer zusätzlich anmelden?
Das akzeptieren viele Versicherer, teils gegen Aufpreis. Fragen Sie Ihren Versicherer. Viele erlauben eine gelegentliche Mitnutzung. Oft reicht ein Anruf oder eine E-Mail. Manchmal ist ein „Zusatzfahrer“ kostenfrei viermal im Jahr erlaubt oder einmal im Jahr für zwei Wochen. Manche Autoversicherer bieten ihren Kunden auch die Möglichkeit, kurzfristig und mobil im Internet Zusatzschutz für einen Fahrer zu buchen und online zu bezahlen. Das kostet für 24 Stunden meist zwischen 1,72 Euro und 6,99 Euro. Je nach Kfz-Versicherer heißen die Angebote Drittfahrerschutz, Fahrerplus, Fahrerkreiserweiterung, Xtra-Fahrerschutz oder Zusatzfahrerschutz. Eine weitere Lösung bieten die Bayerische und Friday: Auch wenn man nicht mit der eigenen Autoversicherung bei ihnen Kunde ist, kann man online einen Zusatzfahrer für 24 Stunden oder länger versichern. Dann fährt der neue Fahrer ganz legal. Schutz vom Versicherer Bayerische ist auch über das Onlineportal Appsichern.de erhältlich. Friday bietet online verschiedene Pakete an, auch Vollkaskoschutz für ab 23-Jährige. Finanztest hat sich dem Thema ausführlich gewidmet: Wenn der Fahrer nicht eingetragen ist.
Ist die „Mallorca-Police“ für Mietwagen im Urlaub sinnvoll?
Ja, die „Mallorca-Police“ ist ein Zusatz in der Haftpflichtversicherung des eigenen Pkw hier in Deutschland. Damit erhöht der eigene Versicherer die Deckung für den im Ausland geliehenen Wagen bis zu der Deckungssumme, die auch für den Pkw hierzulande gilt. Die entsprechende Klausel steht oft unter „Führen eines gemieteten Pkw im Ausland“ im Versicherungsvertrag.
EU-Länder. Innerhalb der Europäischen Union ist die Klausel nicht so wichtig. Da wurden die Mindestdeckungssummen für die Haftpflicht in den vergangenen Jahren größtenteils auf ein ausreichend hohes Niveau angeglichen. Damit sind Mietwagenfahrer innerhalb der EU gut geschützt. Das gilt aber nicht für alle europäischen Länder außerhalb der EU.
Außerhalb der EU. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen sind in Ländern wie Bosnien, Mazedonien, Serbien oder der Türkei sehr niedrig. Für diese Länder ist eine Mietwagen-Klausel im Vertrag wichtig.
Außerhalb Europas. Die Mallorca-Police gilt nur innerhalb Europas, nicht also in typischen Reiseländern wie Thailand, der Dominikanischen Republik oder in den Vereinigten Staaten. In den USA liegen die Mindestsummen für die Haftpflichtversicherung in vielen Bundesstaaten nur bei rund 30 000 Euro. Das ist viel zu wenig. In diesen Ländern ist ein Zusatzschutz ratsam, der die Deckungssummen erhöht. Es gibt aber kaum Versicherer, die so etwas anbieten.
Vielen Dank an die Stiftung Warentest