Was die Lebensversicherung leistet
Nicht erfüllte Erwartungen: Wer fest mit den Überschüssen rechnet, die bei Vertragsschluss zugesagt wurden, wird oft enttäuscht. Sicher ist nur die garantierte Leistung bei der Lebensversicherung.
Beliebt sind sie ungemein: In Deutschland gibt es rund 92 Millionen Lebensversicherungsverträge. Und generell gilt: Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, bei der die Leistung des Versicherers von der Lebensdauer des Kunden abhängt. Danach wird es aber unübersichtlich. Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung – viele Kunden kennen die Unterschiede der Versicherungsverträge nicht. Hier lesen Sie, welche Lebensversicherungen es gibt und wie sie sich unterscheiden.
Wie die private Altersvorsorge funktioniert
Risikolebensversicherung. Sichert das Einkommen für die Hinterbliebenen ab, falls der Versicherte stirbt. Sinnvoller Schutz für Familien. Vergleich Risikolebensversicherungen.
Kapitallebensversicherung. Mischung aus Sparprodukt für die Altersvorsorge und Risikoschutz. Früher gab es vergleichsweise hohe Zinsen. Heute nicht mehr.
Private Rentenversicherung. Altersvorsorgeform, bei der das angesparte Kapital im Alter in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Vergleich Private Rentenversicherung.
Lebensversicherung optimieren. Auch nach dem Abschluss einer Lebensversicherung haben Versicherte oft noch die Möglichkeiten, die Leistungen aus der Police zu optimieren. Alle Details finden Sie im großen Special Lebensversicherung optimieren.
Garantiezins. Der Vorteil von Lebensversicherungen ist eine garantierte Verzinsung. Diese ist aber immer weiter gesunken und liegt heute bei maximal 0,9 Prozent.
Kündigung. Häufig ist es mit Verlusten verbunden, den Vertrag zu kündigen. Meist ist es besser ihn durchzuhalten. Alternativen sind der Verkauf der Police oder in manchen Fällen eine Rückabwicklung.
Risikolebensversicherung oder kapitalbildende Lebensversicherung?
Lebensversicherungen lassen sich grob in Risikolebensversicherungen und kapitalbildende Lebensversicherungen unterscheiden. Der Zweck einer Risikolebensversicherung ist, die Familie abzusichern. Bei kapitalbildenden Versicherungen werden die Einzahlungen genutzt, um Kapital anzusammeln, das später wieder an den Kunden zurückgezahlt wird. Kapitalbildende Lebensversicherungen werden hauptsächlich als private Altersvorsorge des Sparers genutzt. Bei dieser Form gibt es Kapitallebensversicherungen, die am Ende der Ansparphase das Geld einfach ausschütten. Und es gibt private Rentenversicherungen, die statt einer Kapitalauszahlung eine monatliche Rente zahlen.
Risikolebensversicherung – für Familien sinnvoll
Für Familien ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Fällt der Hauptverdiener aus, muss die Familie in Folge ohne dessen Gehalt klarkommen. Eine Risikolebensversicherung zahlt nach dem Tod des Versicherten eine vereinbarte Todessumme. Damit sollte die Familie das wegfallende Einkommen kompensieren können. Aber auch wenn der Partner stirbt, der hauptsächlich die Kinder erzieht und deshalb nur wenig oder gar nicht erwerbstätig ist, entstehen zusätzliche Kosten für die Kindererziehung, die geschultert werden müssen. Auch gemeinsame Firmeninhaber können sich mit einer Risikolebensversicherung gegenseitig absichern.
Tipp: Ein Vergleich von Risikolebensversicherungen lohnt sich, es gibt große Kostenunterschiede. Die besten und günstigsten Verträge finden Sie mit unserem Vergleich Risikolebensversicherung.
Kapitallebensversicherung – als Geldanlage überholt
Kapitallebensversicherungen waren lange Zeit eine beliebte Geldanlage. Altverträge, die Kunden vor vielen Jahren abgeschlossen haben, können wegen der hohen garantierten Zinsen noch attraktiv sein. Neuabschlüsse sieht Finanztest kritisch. Kapitallebensversicherungen sind unflexibel, intransparent und vermischen Todesfallschutz mit Sparprodukt. Auch zu besseren Zeiten haben wir schon von ihnen abgeraten. Bei einer Kapitallebensversicherung zahlt der Kunde monatlich oder jährlich Beiträge an seine Versicherung. Einen Teil davon zieht der Versicherer als Kosten ab, ein Teil geht in die Absicherung des Todesfallrisikos und ein Teil wird angespart. Dieser verbleibende Sparanteil wird dabei mindestens mit einem Garantiezins verzinst. Legt der Versicherer das Geld gut an, gibt es Überschüsse obendrauf. Durch die hohen Kosten und die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt ist bei vielen Kunden in den letzten Jahren die Auszahlung erheblich geringer, als bei Vertragsbeginn vom Versicherer in Aussicht gestellt.
Große Lücken zwischen Versprechen und tatsächlicher Leistung
Finanztest hat die Lebensversicherungsverträge seiner Leser ausgewertet und zeigt welche Lücken zwischen Versprechen und der tatsächlichen Leistung bei Vertragsablauf klaffen. Lesen Sie dazu unser Special Wie Versicherer Rente und Kapitalauszahlung kürzen.
Übrigens: Auch lange nach Vertragsende können Kunden vielen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen noch widersprechen, wenn diese eine fehlerhafte Belehrung enthalten. Tausende Euro Nachschlag sind drin. Millionen Verträge sind betroffen. Infos dazu finden Sie in unserem Special Lebensversicherung: Widerspruch kann Tausende Euro bringen.
Lebensversicherung als private Rentenversicherung
Heute werden statt Kapitallebensversicherungen üblicherweise private Rentenversicherungen verkauft. Bei einer klassischen privaten Rentenversicherung gibt es eine Ansparphase und eine Rentenphase. In der Ansparphase zahlt der Versicherte monatlich oder jährlich Beiträge an die Versicherung. Einen Teil davon zieht der Versicherer als Kosten ab, der Rest wird angespart und verzinst. Damit nimmt der Versicherer dem Kunden das Risiko der Geldanlage ab und garantiert ihm eine Vermehrung seines Geldes. Der Kunde könnte auch selber am Kapitalmarkt aktiv werden, aber er hätte dort das Risiko, sein Geld schlecht anzulegen und es zu verlieren. Garantiert ist jedoch nur der (niedrige) Garantiezins. Hat der Versicherer eine gute Anlagestrategie, kommen noch Überschüsse obendrauf. Zum Beginn der Rentenphase wird das angesparte Kapital dann wahlweise ausgezahlt oder in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Das „Langlebigkeitsrisiko“ ist geschützt
Der Sparer könnte natürlich selbst sein Erspartes durch 20 Jahre teilen und es langsam aufbrauchen. Er hat aber das „Risiko“, dass er doch zehn Jahre länger lebt. Sein Geld wäre dann schon weg. Dagegen schützt der Versicherer seinen Kunden, indem er ihm das „Langlebigkeitsrisiko“ abnimmt und eine lebenslange Rente garantiert. Mit diesen garantierten Leistungen hat der Kunde eine vernünftige Planbarkeit für die Rente. Natürlich ist eine solche Rentenversicherung aber nur dann eine gute Idee, wenn der Versicherer fair mit seinen Kunden umgeht. Wenn sie überdurchschnittlich alt werden, müssen die Versicherten also mit ihrer Rente aus Garantie plus Überschuss mehr herausbekommen, als sie eingezahlt haben. Das ist aufgrund hoher Kosten und ungünstiger Kapitalanlage aber nicht immer der Fall.
Garantiezins von Lebensversicherungen derzeit bei 0,9 Prozent
Der Garantiezins – eigentlich Höchstrechnungszins – ist der Zins, den Lebensversicherer maximal ansetzen dürfen, wenn sie ihren Kunden vorrechnen, welche Leistung ihnen mindestens garantiert wird. Er wird vom Bundesfinanzministerium festgesetzt. Der Garantiezins wird nur auf den Sparanteil zugesagt, nicht auf den gesamten Beitrag. Der Sparanteil ist der Anteil am Beitrag, der nach Abzug des Kosten- und Risikoanteils für die Kapitalanlage zur Verfügung steht. Der Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen ist in den letzten Jahren immer weiter gesunken, deswegen sind alte Verträge mit hohen garantierten Zinsen heute ziemlich lukrativ, weil es diese Zinsen für andere sichere Anlagen nicht mehr gibt.
Fondsgebundene Lebensversicherung und Rentenversicherung
Sowohl Kapitallebensversicherungen als auch private Rentenversicherungen gibt es auch als fondsgebundene Angebote, auch Fondspolicen genannt. Dabei werden Teile der Beiträge des Kunden in Fonds investiert. Die Höhe der späteren Auszahlung hängt dann auch davon ab, wie sich die Fonds entwickelt haben. Kommt es zu Kursgewinnen fällt die Auszahlung höher aus. Kommt es zu Kursverlusten fällt die Auszahlung geringer aus. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist es wichtig, dass der Sparer regelmäßig kontrolliert, wie die Fonds in seinem Vertrag laufen. Laufen sie schlecht, hat der Sparer in der Regel die Möglichkeit, die Fonds zu wechseln. Das ist häufig notwendig. Unsere Erfahrungen zeigen, dass unsere Leser häufig teuere und zu spezielle Fonds in ihren Versicherungen haben. Wählt der Sparer dann gute und günstige Fonds, hat er eine Chance auf höhere Auszahlungen als bei der klassischen Lebensversicherung. Jedoch gibt es bei jeder fondsgebundenen Lebensversicherung auch das Risiko von Kursverlusten und schlecht laufenden Verträgen.
Lebensversicherung als „neue Klassik“
Viele Anbieter haben neue Produkte entworfen, die sie als Rentenversicherung verkaufen. Bei diesen Verträgen, im Fachjargon „neue Klassik“ genannt, sind die Garantien im Vergleich zur „Klassik“ gesenkt. Nicht mehr die Vermehrung des Kapitals mit dem Garantiezins wird garantiert, sondern nur noch der Erhalt der vom Kunden eingezahlten Beiträge. Wichtig: Ein reiner Beitragserhalt bedeutet durch die Inflation jedoch eine Entwertung der Kaufkraft. Die Inflation ist aktuell sehr niedrig, aber das muss nicht so bleiben. Und selbst bei einer historisch niedrigen Inflation von 1 Prozent sinkt die Kaufkraft von 1 000 Euro in 30 Jahren auf nur noch 742 Euro.
Höhere Überschüsse in Aussicht gestellt
Als Ausgleich für die gesunkenen Garantien stellen die Versicherer höhere Überschüsse in Aussicht. „Sicher und trotzdem die Chance auf mehr“ soll die Botschaft sein. Klingt toll, doch in Zahlen sind die Extras eher ernüchternd. 0,3 Prozentpunkte mehr Gesamtverzinsung aus den Überschüssen zahlt etwa die Allianz ihren „neuen“ Kunden 2016 im Vergleich zu den Kunden mit der „alten“ klassischen Rentenversicherung. Für die Rentenphase lassen sich die Anbieter mit den neuen Produkten viele Freiheiten. Denn wie die höheren Überschüsse verrentet werden, das wollen die meisten Anbieter erst entscheiden, wenn es so weit ist und der Kunde in Rente geht. Die Planbarkeit ist dahin.
Tipp: Als reine, recht sichere Sparprodukte ohne Verrentung sind die neuen Verträge okay (Vergleich Private Rentenversicherung).
Überschüsse der Lebensversicherung
Die Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung, die nicht auf Fonds basiert, besteht aus dem garantierten Teil, den der Kunde wegen des Garantiezinses auf jeden Fall erhält, und einem variablen aus Überschüssen. Überschüsse bestehen größtenteils aus Gewinnen, die der Versicherer mit dem Kundengeld am Kapitalmarkt über das hinaus erwirtschaftet, was er seinen Kunden durch den Garantiezins zugesagt hat. Zu einem kleineren Teil speisen sich Überschüsse aus Kostengewinnen. Sie fallen an, weil Lebensversicherer ihre Verwaltungskosten hoch ansetzen. Sind die tatsächlichen Kosten niedriger, werden die Überschüsse den Kunden gutgeschrieben. Zusätzlich erhöhen Risikogewinne die Überschussbeteiligung. Sie entstehen, wenn weniger Versicherte sterben als kalkuliert. Die Unternehmen müssen dann weniger Todesfallleistungen auszahlen. Viele Versicherer zahlen nur einen Teil der Überschüsse laufend aus und einen Teil zum Ende des Vertrags. Der Schlussüberschuss wird ausgezahlt, wenn der Vertrag regulär abläuft, nur teilweise auch bei Kündigung oder Tod des Kunden.
Lebensversicherung kündigen – Rückkaufswert oft niedrig
Laufende Lebensversicherungen lassen sich kündigen. Dieser Schritt sollte allerdings sehr gut überlegt sein. Der Versicherer zahlt dem Kunden dann nur den sogenannten Rückkaufswert, der nach Abzug der Kosten überbleibt. Ein großer Teil der Kosten wird in den ersten Jahren von den Beiträgen abgezogen, so dass über lange Zeit weniger Geld im Vertragsguthaben ist als Beiträge eingezahlt wurden. Eine Kündigung führt dann zu Verlusten. Wenn der Vertrag sehr teuer ist und sehr schlecht läuft, ist ein Ende mit Schrecken jedoch häufig sinnvoller als eine Schrecken ohne Ende. Wenn Sie nur noch wenige Jahre bis zum Vertragsablauf haben, ist es aber am besten Ihren Vertrag durchzuhalten. So profitieren Sie wenigstens noch vom Schlussüberschuss. Lassen Sie sich von unseriösen Vermittlern nicht drängen, vorzeitig zu kündigen.
Steuervorteile bei alten Lebensversicherungen
Wenn Sie das Geld nicht dringend brauchen, sollten Sie eine Kündigung alter Verträge gut prüfen. Denn häufig haben die alten Verträge Vorteile, die Sie heute nicht mehr bekommen würden. Ein großes Plus einer Lebensversicherung, die Sie vor 2005 abgeschlossen haben: Sie können die Beiträge großteils als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Lassen Sie sich das Kapital später auf einen Schlag auszahlen, müssen Sie die Erträge nicht versteuern – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen Sie fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, der Vertrag muss seit mindestens zwölf Jahren laufen und die Todesfallsumme muss mindestens 60 Prozent der Beiträge betragen. Für einen Vertrag aus früheren Jahren bekommen Sie außerdem deutlich höhere Garantiezinsen als heute (siehe oben). Vergleichbar sichere und hohe Zinsen sind heute bei Geldanlagen nicht zu haben, zumal der Hauptteil der Kosten bezahlt ist. Eine alte Lebensversicherung kann ein guter Baustein der Altersvorsorge sein. Ist die Versicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden, sollten Sie den Vertrag behalten (Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung). Eine neuer Vertrag erfordert eine erneute Gesundheitsprüfung.
Lebensversicherung verkaufen
Eine weitere Alternative zur Kündigung einer Lebensversicherung ist es, die Lebensversicherung zu verkaufen. Die Käufer von Lebensversicherungen zahlen dem Kunden ein paar Prozent mehr als den Rückkaufswert, den er bei Kündigung von seinem Versicherer bekäme. Sie bieten mehr Geld, weil sie die Lebensversicherung selbst weiterführen und so den Teil des Gewinns einstreichen, der nur fällig ist, wenn der Vertrag durchgehalten wird. Einen kleinen Teil dieses Gewinns bekommt der Kunde, der ihnen die Police verkauft hat, als Aufschlag. Eigentlich ist das eine gute Idee, doch tummeln sich auf dem Markt leider viele dubiose Firmen. Wählen Sie nur Angebote von Unternehmen, die den Kaufpreis in einer Summe auszahlen. Es gibt Firmen, die nur einen Teil des Betrags auszahlen und den Rest in monatlichen Raten, oft über zehn Jahre und länger verteilt. Ob es die Firma dann noch gibt, ist ungewiss. Seien Sie auch misstrauisch, wenn ein Unternehmen das Geld aus Ihrer Lebensversicherung gleich in Anlagen investieren will, die Ihnen angeblich 150 Prozent und mehr des Rückkaufswerts bringen, den Sie vom Versicherer bekämen. Holen Sie sich im Zweifelsfall Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem gerichtlich zugelassenen unabhängigen Versicherungsberater, bevor Sie Ihre Police verkaufen.
Lebensversicherung beleihen
Für kurzfristigen Geldbedarf gibt es auch die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu beleihen und sie nicht zu kündigen. Der Versicherer gewährt meist ein Policendarlehen bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswerts. Es muss spätestens bei Ablauf oder im Leistungsfall der Versicherung zurückgezahlt werden. Der Zins für das Darlehen ist deutlich höher als die Verzinsung der Police selbst. Es lohnt sich deshalb oft nur bei einer kurzen Laufzeit, etwa wenn noch vier Jahre bis zum Ende der Laufzeit überbrückt werden sollen. Es gibt neben den Versicherungen selbst auch Drittanbieter, deren Konditionen günstiger sein können. Auf ihren Internetseiten gibt es Lebensversicherungs-Rechner, die ein Angebot ausrechnen. Kunden sollten die Angebote vergleichen.
Steuer auf Auszahlung der Lebensversicherung oft günstig
Gerade alte Lebensversicherungsverträge sind steuerlich sehr günstig: Erlebt der Versicherungsnehmer den Vertragsablauf, müssen Kunden mit Altverträgen oft weder mit Finanzamt noch Sozialkassen teilen: Die Leistung bleibt steuerfrei, wenn der Vertrag bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde und in einer Summe ausgezahlt wird. Weitere Voraussetzungen:
- Bis zu Auszahlung, Verkauf oder vorzeitiger Kündigung hatte die Police eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und
- mindestens fünf Jahre lang wurden Beiträge eingezahlt.
- Bei nach dem 31. März 1996 abgeschlossenen Verträgen (bei Direktversicherungen über den Arbeitgeber nach dem 31. Dezember 1996) muss der Todesfallschutz außerdem mindestens 60 Prozent der Beitragssumme über die gesamte Laufzeit betragen haben.
Verträge nach 2005 steuerpflichtig
Anfang 2005 wurden für Neuverträge Steuerprivilegien gekippt. Lässt sich ein Kunde das Kapital auszahlen, muss er auf die Erträge aus Lebensversicherungen nun 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer zahlen – nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 801 Euro für Ledige und 1 602 Euro für Paare. Allerdings zahlt sich hier Geduld für Sparer aus, denn unter zwei Bedingungen greift eine ermäßigte Besteuerung:
- Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren aufweisen und
- die Auszahlung darf erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers erfolgen, bei Vertragsabschluss ab 2012 erst ab dem 62. Lebensjahr.
Frühestens Anfang 2017 können also Kunden mit Neuverträgen ab 2005 steuerbegünstigt die Auszahlung behalten. Werden die Voraussetzungen erfüllt, sind nur 50 Prozent der Erträge steuerpflichtig, dann aber mit dem individuellen Steuersatz . Die ermäßigte Besteuerung gilt auch für fondsgebundene Lebensversicherungsverträge, bei denen die Versicherungsgesellschaft die Beiträge während der Laufzeit in Fonds investiert hat.
Bei Rente nur Ertragsanteil
Soll das Kapital aus der Versicherung als monatliche Rente ausgezahlt werden, gilt nur der „Ertragsanteil“ als steuerpflichtiges Einkommen. Das heißt, nur ein Teil der Rente muss tatsächlich versteuert werden. Die prozentuale Höhe richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Wer mit 65 in Rente geht muss zum Beispiel nur 18 Prozent der Rente mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.