Trennung und Scheidung: Auswirkungen auf die Riester-Förderung

Versteuerung Riester-Rente

30 Prozent meines Riester-Vermögens kann ich mir als Einmalzahlung auszahlen lassen. Ist das steuerlich nicht sehr ungünstig?

Ja. Eine hohe Einmalzahlung von mehreren tausend Euro ist steuerlich ungünstig. Durch die Progression kann Ihr Steu­ersatz deutlich steigen. Versuchen Sie die Auszahlung in Ihr erstes volles Renten­jahr zu schieben. Bei den meisten sinkt im Ruhe­stand das Einkommen. Die Progression schlägt dann nicht mehr so gewaltig zu.

Nach Arbeits­losig­keit war ich über fünf Jahre selbst­ständig und bekam keine Förderung. Muss ich die Riester-Rente trotzdem voll versteuern?

Nein. Von dem Teil der Rente, der aus unge­förderten Beiträgen besteht, müssen Sie nur den kleinen Ertrags­anteil versteuern. Er richtet sich nach Ihrem Alter. Sind Sie bei Renten­beginn 65 Jahre alt, liegt er bei 18 Prozent. Besteht Ihre Rente von 2 000 Euro im Jahr zu 60 Prozent aus geförderten und zu 40 Prozent aus nicht geförderten Beiträgen, unterliegen 1 200 Euro der vollen Besteu­erung; von den restlichen 800 Euro müssen Sie nur auf 18 Prozent Steuern zahlen.

Muss ich auf die Auszahlung aus meinem Riester-Fonds­sparplan Abgeltung­steuer zahlen?

Nein. Auszahlungen aus geförderten Riester-Fondssparplänen werden mit Ihrem persönlichen Steu­ersatz versteuert.