30 Prozent meines Riester-Vermögens kann ich mir als Einmalzahlung auszahlen lassen. Ist das steuerlich nicht sehr ungünstig?
Ja. Eine hohe Einmalzahlung von mehreren tausend Euro ist steuerlich ungünstig. Durch die Progression kann Ihr Steuersatz deutlich steigen. Versuchen Sie die Auszahlung in Ihr erstes volles Rentenjahr zu schieben. Bei den meisten sinkt im Ruhestand das Einkommen. Die Progression schlägt dann nicht mehr so gewaltig zu.
Nach Arbeitslosigkeit war ich über fünf Jahre selbstständig und bekam keine Förderung. Muss ich die Riester-Rente trotzdem voll versteuern?
Nein. Von dem Teil der Rente, der aus ungeförderten Beiträgen besteht, müssen Sie nur den kleinen Ertragsanteil versteuern. Er richtet sich nach Ihrem Alter. Sind Sie bei Rentenbeginn 65 Jahre alt, liegt er bei 18 Prozent. Besteht Ihre Rente von 2 000 Euro im Jahr zu 60 Prozent aus geförderten und zu 40 Prozent aus nicht geförderten Beiträgen, unterliegen 1 200 Euro der vollen Besteuerung; von den restlichen 800 Euro müssen Sie nur auf 18 Prozent Steuern zahlen.
Muss ich auf die Auszahlung aus meinem Riester-Fondssparplan Abgeltungsteuer zahlen?
Nein. Auszahlungen aus geförderten Riester-Fondssparplänen werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.