Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung

Voll­kasko, Teilkasko, Kfz-Haft­pflicht

Ein Vergleich der Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie Teil- und Vollkasko bietet einiges an Sparpotential

Warum brauche ich eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung und eine Kasko­versicherung?

Die Kfz-Haft­pflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird ein Auto nicht zugelassen. Sie leistet nur gegen­über einem geschädigten Dritten und nicht für Schäden am eigenen Fahr­zeug. Dagegen ist der Abschluss einer Kasko­versicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Teilkasko und Voll­kasko sind freiwil­lige Zusatz­versicherungen, die für Schäden am eigenen Pkw aufkommen.

Was ist der Unterschied zwischen Voll­kasko und Teilkasko?

Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahr­zeug.

Die Teilkasko­versicherung sichert gegen Glasbruch, Wild­unfälle und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Über­schwemmung ab. Außerdem gegen Diebstahl des Autos oder seiner Teile.

Die Voll­kasko­versicherung ersetzt darüber hinaus Schäden am Fahr­zeug, wenn der Fahrer Schuld am Unfall hatte. Außerdem zahlt sie für Schäden durch Dritte, die für die Reparatur nicht selbst aufkommen können oder nicht versichert sind.

Ab wann lohnt sich eine Voll­kasko­versicherung? Gibt es dafür eine Muster-Berechnung?

Die kann es nicht geben. Rechnen kann sich eine Voll­kasko nur, wenn Sie einen Unfall verursachen und einen Schaden am eigenen Auto haben. Bleiben Sie ein Auto­fahrerleben lang unfall­frei, ist das Geld für die Voll­kasko ein für allemal futsch. Der Sinn einer Versicherung ist nicht, dass sie sich lohnt – dass also ein Kunde mehr Geld heraus­bekommt als er einge­zahlt hat. Würde das für alle Kunden klappen, wären alle Versicherer pleite. Der Sinn einer Versicherung ist, dass sie bei hohen Schäden hilft, die man nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen kann. Wichtig ist sie also vor allem bei teuren Schäden, die die eigene wirt­schaftliche Existenz bedrohen. Daher empfiehlt sich eine Voll­kasko für teure Pkw. Faust­regel: Voll­kasko dann, wenn das Auto so teuer ist, dass Sie bei Totalschaden eine Neuanschaffung finanziell nicht stemmen könnten. In der Praxis sind die meisten voll­kasko­versicherten Pkw 15 000 Euro und mehr wert.

Warum gibt es keinen Schadenfrei­heits­rabatt in der Teilkasko?

Weil die über die Teilkasko versicherten Risiken wie Brand, Blitz­schlag, Hagel oder Diebstahl, vom Auto­fahrer nicht beein­flusst werden können – während er den Schadenfrei­heits­rabatt in der Voll­kasko durch unfall­freies Fahren selbst „steuern“ kann. Das bedeutet auch: Nach einem Unfall wird der Vertrag nicht zurück­gestuft, wie es in der Kfz-Haft­pflicht und in der Voll­kasko der Fall ist.

Vielen Dank für die hilfreichen Informationen für unsere Leser an die Stiftung Warentest