Ein Vergleich der Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie Teil- und Vollkasko bietet einiges an Sparpotential
Warum brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung?
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird ein Auto nicht zugelassen. Sie leistet nur gegenüber einem geschädigten Dritten und nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dagegen ist der Abschluss einer Kaskoversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillige Zusatzversicherungen, die für Schäden am eigenen Pkw aufkommen.
Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?
Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug.
Die Teilkaskoversicherung sichert gegen Glasbruch, Wildunfälle und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung ab. Außerdem gegen Diebstahl des Autos oder seiner Teile.
Die Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden am Fahrzeug, wenn der Fahrer Schuld am Unfall hatte. Außerdem zahlt sie für Schäden durch Dritte, die für die Reparatur nicht selbst aufkommen können oder nicht versichert sind.
Ab wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung? Gibt es dafür eine Muster-Berechnung?
Die kann es nicht geben. Rechnen kann sich eine Vollkasko nur, wenn Sie einen Unfall verursachen und einen Schaden am eigenen Auto haben. Bleiben Sie ein Autofahrerleben lang unfallfrei, ist das Geld für die Vollkasko ein für allemal futsch. Der Sinn einer Versicherung ist nicht, dass sie sich lohnt – dass also ein Kunde mehr Geld herausbekommt als er eingezahlt hat. Würde das für alle Kunden klappen, wären alle Versicherer pleite. Der Sinn einer Versicherung ist, dass sie bei hohen Schäden hilft, die man nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen kann. Wichtig ist sie also vor allem bei teuren Schäden, die die eigene wirtschaftliche Existenz bedrohen. Daher empfiehlt sich eine Vollkasko für teure Pkw. Faustregel: Vollkasko dann, wenn das Auto so teuer ist, dass Sie bei Totalschaden eine Neuanschaffung finanziell nicht stemmen könnten. In der Praxis sind die meisten vollkaskoversicherten Pkw 15 000 Euro und mehr wert.
Warum gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkasko?
Weil die über die Teilkasko versicherten Risiken wie Brand, Blitzschlag, Hagel oder Diebstahl, vom Autofahrer nicht beeinflusst werden können – während er den Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkasko durch unfallfreies Fahren selbst „steuern“ kann. Das bedeutet auch: Nach einem Unfall wird der Vertrag nicht zurückgestuft, wie es in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko der Fall ist.
Vielen Dank für die hilfreichen Informationen für unsere Leser an die Stiftung Warentest