Trotz Risiken kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für weniger als die Hälfte der Deutschen in Frage

Wann abschließen – und wann wechseln?

Sollte ich mit meinem Schreibtisch-Job über­haupt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen? Ich kann doch meinem Job auch nachgehen, wenn ich im Roll­stuhl sitze.

Auch für Sie ist eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung interes­sant. Sie könnten psychisch erkranken, Krebs bekommen oder wegen Rücken­problemen nur noch einge­schränkt am Schreibtisch tätig sein können. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist deshalb auch für Büro­angestellte sinn­voll.

Sollten Auszubildende und Studenten bereits einen Vertrag abschließen – und welche Verträge eignen sich?

Es ist grund­sätzlich zu empfehlen, sich früh um guten Berufs­unfähigkeits­schutz zu kümmern. Das gilt ganz besonders für Auszubildende. Denn der gesetzliche Renten­versicherungs­träger zahlt frühestens nach fünf Jahren Beitrags­zahlung eine Erwerbs­minderungs­rente. In jungen Jahren ist außerdem die Wahr­scheinlich­keit am höchsten, einen akzeptablen Vertrag zu bekommen. Mit fort­schreitendem Alter steigt das Risiko von Vorerkrankungen und damit einer Ablehnung des Versicherungs­antrags. Versicherer müssen einen Antrag­steller nicht akzeptieren.

Doch nicht jeder Vertrag eignet sich für Auszubildende mit geringem Einkommen. Wichtig ist, dass die anfäng­lich wegen des geringen Ausbildungs­gehalts häufig zunächst nied­rige Renten­ver­einbarung über eine gute Nach­versicherungs­garantie später ohne eine erneute Gesund­heits­prüfung deutlich erhöht werden kann.

Auch Studenten sollten sich gegen das Risiko einer Berufs­unfähigkeit absichern und auf eine gute Nach­versicherungs­garantie achten, über die sie die vereinbarte Rentenzahlung später ohne erneute Gesund­heits­prüfung ausreichend erhöhen können. Grund: Alle Versicherer beschränken zunächst die maximal mögliche Berufs­unfähigkeits­rente auf meist 1 000 Euro im Monat. Die für Studenten erreich­bare Berufs­unfähigkeits­rente reicht später zur Absicherung nicht aus.

Eine Nach­versicherungs­garantie erlaubt nach­träglich die Erhöhung der Berufs­unfähigkeits­rente zum Beispiel bei Berufs­einstieg, Gehalts­erhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesund­heits­prüfung. Studenten und Auszubildende sollten außerdem unbe­dingt darauf achten, dass im angebotenen Vertrag ihr angestrebter Beruf als Maßstab für eine Berufs­unfähigkeit zugrundegelegt wird. In schlechteren Verträgen würde der Versicherer in der ersten Zeit oder vielleicht sogar bis zum Ende von Studium oder Ausbildung erst bei einer Erwerbs­unfähigkeit zahlen.

Da die spätere Tätig­keit bei Studierenden aus dem Studium allein oft nicht eindeutig hervorgeht, ist es für sie vorteilhaft, wenn der Versicherer die Möglich­keit bietet, den Zielberuf im Vertrag zu notieren. Dann gibt es darüber keinen Streit, falls jemand während des Stu­diums berufs­unfähig wird.

Tipp: In unserem Test von Berufs­unfähigkeits­versicherungen finden Sie für Azubis und Studierende besonders geeignete Tarife als eigene Produktgruppe.

Haben Azubis oder Studierende schon einen – früher sehr gut getesteten – Berufs­unfähigkeits­schutz, in dem der Berufs­bezug im Fall von Berufs­unfähigkeit nicht gilt, sondern beispiels­weise auf die Ausbildungs- und Studier­fähig­keit abge­hoben wird, sollten sie den Vertrag deshalb nicht kündigen. Klauseln mit Berufs­bezug für Auszubildende und Studierende spielen ab Berufs­beginn keine Rolle mehr. An bereits laufenden, sehr guten Policen sollte niemand rütteln.

Vielen Dank an die Stiftung Warentest

 

Was ist ein Einsteiger-Tarif?

Einsteiger-Tarife oder „Starter­policen“ werden für junge Leute angeboten (hier Link auf neuen Unter­artikel Starter­policen). Sie sind zunächst preisgüns­tiger als Normal­tarife, weil sie in jedem Vertrags­jahr bei der Beitrags­bestimmung das tatsäch­liche Alter des Kunden zugrundelegen. Junge Leute zahlen noch nicht viel. In der Regel müssen solche Verträge aber spätestens dann auf einen Normal­tarif umge­stellt werden, wenn der Kunde 35 Jahre alt ist. Dann steigt der Beitrag auf einmal deutlich. Bleibt die Umstellung aus, würde der Beitrag in späteren Jahren viel zu teuer werden.

Gibt es ein Höchst­alter, bis zu dem ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nur abschließen kann?

Viele Versicherer bestimmen für ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung ein Höchst­eintritts­alter. Bei manchen Versicherern liegt es bei 55 Jahren, bei anderen bei 60 oder sogar 64 Jahren. Oft erhalten ältere Antrag­steller allerdings derart ungüns­tige Vertrags­bedingungen, dass der Schutz für sie nicht mehr infrage kommt. Oft genug werden sie außerdem wegen Vorerkrankungen ohne Vertrag bleiben. Ein spät abge­schlossener Vertrag ist darüber hinaus extrem teuer.

Wann sollten Versicherte zu einem anderen Unternehmen in einen als „sehr gut“ bewerteten Tarif oder inner­halb seines Unternehmen zu einem besseren Tarif wechseln?

Nur diejenigen, die vor Jahren einen Vertrag mit wirk­lich schlechten Bedingungen abge­schlossen haben, sollten sich noch einmal auf die Suche nach einem besseren Vertrag machen. Dann empfiehlt es sich, den gesamten Markt zu betrachten und gleich­zeitig eine Vielzahl von Angeboten bei Versicherern einzuholen, die Tarife mit „sehr gut“ oder „gut“ bewerteten Bedingungen im Angebot haben. Normaler­weise ist ein Wechsel selten anzu­raten. Das mit der Zeit gestiegene Einstiegsalter führt in der Regel zu höheren Beiträgen. Inzwischen aufgetretene Erkrankungen können Risiko­aufschläge oder sogar eine Antrags­ablehnung bringen. Handelt es sich um Krank­heits­bilder, die Versicherer immer ablehnen, kann es sein, dass gar kein anderer Versicherungs­schutz mehr zu haben ist. Ein Wechsel kommt also vor allem dann infrage, wenn Sie gesund geblieben sind und sich die Beiträge beim Neuabschluss im Bereich des Bezahl­baren bewegen.