Sollte ich mit meinem Schreibtisch-Job überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Ich kann doch meinem Job auch nachgehen, wenn ich im Rollstuhl sitze.
Auch für Sie ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung interessant. Sie könnten psychisch erkranken, Krebs bekommen oder wegen Rückenproblemen nur noch eingeschränkt am Schreibtisch tätig sein können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch für Büroangestellte sinnvoll.
Sollten Auszubildende und Studenten bereits einen Vertrag abschließen – und welche Verträge eignen sich?
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, sich früh um guten Berufsunfähigkeitsschutz zu kümmern. Das gilt ganz besonders für Auszubildende. Denn der gesetzliche Rentenversicherungsträger zahlt frühestens nach fünf Jahren Beitragszahlung eine Erwerbsminderungsrente. In jungen Jahren ist außerdem die Wahrscheinlichkeit am höchsten, einen akzeptablen Vertrag zu bekommen. Mit fortschreitendem Alter steigt das Risiko von Vorerkrankungen und damit einer Ablehnung des Versicherungsantrags. Versicherer müssen einen Antragsteller nicht akzeptieren.
Doch nicht jeder Vertrag eignet sich für Auszubildende mit geringem Einkommen. Wichtig ist, dass die anfänglich wegen des geringen Ausbildungsgehalts häufig zunächst niedrige Rentenvereinbarung über eine gute Nachversicherungsgarantie später ohne eine erneute Gesundheitsprüfung deutlich erhöht werden kann.
Auch Studenten sollten sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern und auf eine gute Nachversicherungsgarantie achten, über die sie die vereinbarte Rentenzahlung später ohne erneute Gesundheitsprüfung ausreichend erhöhen können. Grund: Alle Versicherer beschränken zunächst die maximal mögliche Berufsunfähigkeitsrente auf meist 1 000 Euro im Monat. Die für Studenten erreichbare Berufsunfähigkeitsrente reicht später zur Absicherung nicht aus.
Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt nachträglich die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente zum Beispiel bei Berufseinstieg, Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Studenten und Auszubildende sollten außerdem unbedingt darauf achten, dass im angebotenen Vertrag ihr angestrebter Beruf als Maßstab für eine Berufsunfähigkeit zugrundegelegt wird. In schlechteren Verträgen würde der Versicherer in der ersten Zeit oder vielleicht sogar bis zum Ende von Studium oder Ausbildung erst bei einer Erwerbsunfähigkeit zahlen.
Da die spätere Tätigkeit bei Studierenden aus dem Studium allein oft nicht eindeutig hervorgeht, ist es für sie vorteilhaft, wenn der Versicherer die Möglichkeit bietet, den Zielberuf im Vertrag zu notieren. Dann gibt es darüber keinen Streit, falls jemand während des Studiums berufsunfähig wird.
Tipp: In unserem Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen finden Sie für Azubis und Studierende besonders geeignete Tarife als eigene Produktgruppe.
Haben Azubis oder Studierende schon einen – früher sehr gut getesteten – Berufsunfähigkeitsschutz, in dem der Berufsbezug im Fall von Berufsunfähigkeit nicht gilt, sondern beispielsweise auf die Ausbildungs- und Studierfähigkeit abgehoben wird, sollten sie den Vertrag deshalb nicht kündigen. Klauseln mit Berufsbezug für Auszubildende und Studierende spielen ab Berufsbeginn keine Rolle mehr. An bereits laufenden, sehr guten Policen sollte niemand rütteln.
Vielen Dank an die Stiftung Warentest
Was ist ein Einsteiger-Tarif?
Einsteiger-Tarife oder „Starterpolicen“ werden für junge Leute angeboten (hier Link auf neuen Unterartikel Starterpolicen). Sie sind zunächst preisgünstiger als Normaltarife, weil sie in jedem Vertragsjahr bei der Beitragsbestimmung das tatsächliche Alter des Kunden zugrundelegen. Junge Leute zahlen noch nicht viel. In der Regel müssen solche Verträge aber spätestens dann auf einen Normaltarif umgestellt werden, wenn der Kunde 35 Jahre alt ist. Dann steigt der Beitrag auf einmal deutlich. Bleibt die Umstellung aus, würde der Beitrag in späteren Jahren viel zu teuer werden.
Gibt es ein Höchstalter, bis zu dem ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur abschließen kann?
Viele Versicherer bestimmen für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ein Höchsteintrittsalter. Bei manchen Versicherern liegt es bei 55 Jahren, bei anderen bei 60 oder sogar 64 Jahren. Oft erhalten ältere Antragsteller allerdings derart ungünstige Vertragsbedingungen, dass der Schutz für sie nicht mehr infrage kommt. Oft genug werden sie außerdem wegen Vorerkrankungen ohne Vertrag bleiben. Ein spät abgeschlossener Vertrag ist darüber hinaus extrem teuer.
Wann sollten Versicherte zu einem anderen Unternehmen in einen als „sehr gut“ bewerteten Tarif oder innerhalb seines Unternehmen zu einem besseren Tarif wechseln?
Nur diejenigen, die vor Jahren einen Vertrag mit wirklich schlechten Bedingungen abgeschlossen haben, sollten sich noch einmal auf die Suche nach einem besseren Vertrag machen. Dann empfiehlt es sich, den gesamten Markt zu betrachten und gleichzeitig eine Vielzahl von Angeboten bei Versicherern einzuholen, die Tarife mit „sehr gut“ oder „gut“ bewerteten Bedingungen im Angebot haben. Normalerweise ist ein Wechsel selten anzuraten. Das mit der Zeit gestiegene Einstiegsalter führt in der Regel zu höheren Beiträgen. Inzwischen aufgetretene Erkrankungen können Risikoaufschläge oder sogar eine Antragsablehnung bringen. Handelt es sich um Krankheitsbilder, die Versicherer immer ablehnen, kann es sein, dass gar kein anderer Versicherungsschutz mehr zu haben ist. Ein Wechsel kommt also vor allem dann infrage, wenn Sie gesund geblieben sind und sich die Beiträge beim Neuabschluss im Bereich des Bezahlbaren bewegen.