Das Existenzminimum darf Ihnen niemand nehmen. Wenn Sie Einkommen haben richtet sich das, was Ihnen verbleibt, nach der Pfändungstabelle zu § 850c Zivilprozessordnung. Hier ist – nach Einkommen und Unterhaltspflicht gestaffelt – festgelegt, was Ihnen auf jeden Fall zum Leben verbleiben muss. Unter Umständen kann der Ihnen hiernach verbleibende Betrag aber erhöht werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie besonders hohe Mieten zahlen müssen oder hohe Kosten für die Fahrt zur Arbeit anfallen.