Darf man zwei Unfallversicherungen abschließen?

Was gilt als Unfall?

Ein Unfall liegt laut den Musterbedingungen des Gesamt­verbands der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft vor, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfal­ler­eignis) unfreiwil­lig eine Gesund­heits­schädigung erleidet“. Als erweiterter Unfall gilt, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraft­anstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Eine erhöhte Kraft­anstrengung ist eine Bewegung, deren Muskel­einsatz über die normalen Hand­lungen des täglichen Lebens hinaus­geht. Maßgeblich für die Beur­teilung des Muskel­einsatzes sind die individuellen körperlichen Verhält­nisse der versicherten Person.

Vielen Dank an die Stiftung Warentest