Was passiert mit meiner Miet- oder Genossenschaftswohnung?

Miet- oder Genossenschaftswohnungen sind durch die Insolvenz nicht betroffen. Sie müssen die monatlichen Wohnkosten während des Verfahrens weiterhin selbst übernehmen. Die beim Vermieter hinterlegte Kaution wird nicht verwertet, solange Sie in der Wohnung wohnen. Falls Sie während des eröffneten Insolvenzverfahrens umziehen und die Kaution daraufhin von Ihrem Vermieter zurückerhalten, fällt diese nur dann in die Insolvenzmasse und wird vom Insolvenzverwalter verwertet, wenn dieser die Wohnung vorher nicht freigegeben hatte. In aller Regel wird er dies bereits zu Beginn des Verfahrens tun. Sie haben also normalerweise nichts zu befürchten und können die zurück gezahlte Kaution z.B. für Ihre neue Wohnung verwenden. Nur wenn die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters ausnahmsweise mal nicht erteilt wurde, würde dieser die Kaution verwerten können. In diesem Falle würde es Ihnen nichts helfen, dass Sie die Kaution für die nächste Kautionszahlung an den zukünftigen Vermieter benötigen. Während der Wohlverhaltensperiode jedoch müssen Sie die Kaution in keinem Fall mehr an die Masse abgeben. Genossenschaftsanteile sind größtenteils geschützt. Auch hier müssen Sie aber damit rechnen, dass bei einem Wohnungswechsel die freiwerdenden Genossenschaftsanteile unter Umständen verwertet werden können.