Was passiert, wenn ich berufsunfähig werde, während ich arbeitslos oder in Elternzeit bin?
In der Regel spielt der Grund für eine Auszeit (Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Sabbatjahr) keine besondere Rolle. Einige Versicherer schränken den Verzicht auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“ nach einer längeren Berufspause ein. Abstrakte Verweisung bedeutet: Bei Berufsunfähigkeit kann die Leistung mit der Begründung verweigert werden, dass der Betroffene theoretisch noch eine andere, gleichwertige Arbeit gesundheitlich bewältigen könnte. Oft stellen die Versicherer aber darauf ab, ob der Versicherte trotz einer längeren zeitlichen Unterbrechung noch am Arbeitsmarkt vermittelbar wäre. Dann wird aufgrund des konkreten Berufsbildes geprüft, welchen Einfluss die Unterbrechung auf die Arbeitsmarktchancen des Versicherten hätte. Bei Berufsbildern, bei denen das gelernte Wissen schnell veraltet ist, wie zum Beispiel in der Computerbranche, senken Unterbrechungen die Arbeitsmarktchancen erheblich und können dazu führen, dass die Möglichkeit der Verweisung auf einen anderen Vorberuf besteht. Kunden sollten die Regelungen in den Bedingungen genau lesen. In der Regel werden Versicherte, die ihre Berufstätigkeit bis drei oder fünf Jahre, manchmal sogar ohne Frist, genauso behandelt als wären sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit berufstätig gewesen.
Fallen auf die Berufsunfähigkeitsrente Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse an?
Das hängt davon ab, ob der Berufsunfähige freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist oder Pflichtmitglied. Weiterhin kommt es darauf an, ob es sich um die Auszahlung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, einer betrieblichen Vorsorge oder eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Auf eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente fallen bei pflichtversicherten Kassenmitgliedern keine Beiträge an. Nur bei den wenigen freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Dazu gehören auch die Rentenzahlungen im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsrente. Ist die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht, zählen auch „sonstige Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen“. Dazu können dann auch Auszahlungen aus der privaten oder betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente gehören, wenn die Satzung der Kasse dies so vorsieht. Gesetzliche und betriebliche Versorgungsleistungen unterliegen bei allen Mitgliedern der Beitragspflicht der Krankenkassen. Auch auf gemischte betriebliche Renten (Beginn im Betrieb, Fortsetzung privat) fallen Beiträge an, je nach Vertragskonstruktion bleiben ausnahmsweise Teile der Rente beitragsfrei.
Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente besteuert?
Meist zählt die Berufsunfähigkeitsrente zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Wie hoch die Besteuerung ausfällt, hängt nicht nur vom persönlichen Steuersatz ab, sondern auch aus welcher Quelle die Rente fließt. Zahlungen aus privaten Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind sogenannte abgekürzte Leibrenten. Sie werden mit einem Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Prozentsatzes hängt von der Rentendauer ab. Je kürzer die Rentendauer ist, desto geringer ist der Anteil der Rente, der zu den steuerpflichtigen Einkünften hinzuzuzählen ist (Laufzeit 5/10/15/20 Jahre: steuerpflichtige Ertragsanteile 5/12/16/21 Prozent). Liegt der Berufsunfähige mit seinem zu versteuernden (Gesamt-) Einkommen insgesamt unter dem steuerfreien Existenzminimum (2015: 8 472 Euro), bleiben auch die Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei.
Führen zusätzliche Einnahmen oder geringere Abzüge zu einem höheren zu versteuernden Einkommen, wird der Ertragsanteil der Rente mit dem gleichen Steuersatz versteuert, der für den Rest des Einkommens gilt. Betriebliche Berufsunfähigkeitsrenten aus nicht steuerlich begünstigten Beiträgen wie etwa für Direktversicherungen mit pauschal oder normal besteuerten Beiträgen sind wie private Berufsunfähigkeitsrenten zu besteuern. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 2005 steuerpflichtig. Für jeden neuen Rentenjahrgang seit 2005 steigt der zu versteuernde Anteil um 2 Prozent im Jahr. Wer 2015 erwerbsgemindert wird, muss 70 Prozent seiner Erwerbsminderungsrente versteuern, 2016 sind es für Neurentner 72 Prozent, 2017 werden es 74 Prozent sein. Berufsunfähigkeitsrenten aus Rürup-Versicherungen unterliegen der gleichen Besteuerungsregel. Berufsunfähigkeitsrenten aus der betrieblichen Altersvorsorge, deren Beiträge steuerfrei sind, sind voll zu versteuern. Erhalten Beamte aufgrund einer Dienstunfähigkeit eine Pension, wird diese bis zum 63. Geburtstag wie Arbeitslohn versteuert.
Bekomme ich noch Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsrente erhalte? Lohnt sich denn der Abschluss eines Vertrags, wenn ich dann keine Sozialleistungen bekomme?
Sowohl bei den Hartz-IV-Leistungen als auch bei der ergänzenden Sozialhilfe handelt es sich um Sozialleistungen, für die eine Bedürftigkeitsprüfung vorgenommen wird. Die Behörde prüft also, ob der Antragsteller seinen Lebensunterhalt ohne Unterstützung bestreiten kann. Dabei bezieht sie Leistungen aus privaten Versicherungen in ihre Prüfung mit ein. Kann jemand mithilfe der privaten Berufsunfähigkeitsrente seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst bestreiten, führt das zur Kürzung oder zum Ausschluss der Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder ergänzende Sozialhilfe.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 500 Euro macht nur Sinn, wenn der Versicherte einen Vertrag mit guten Nachversicherungsbedingungen abgeschlossen hat und sich damit die Möglichkeit der Aufstockung der Berufsunfähigkeitsrente später sichert, wenn er einmal mehr Geld verdient. Zur langfristigen Absicherung ist eine sehr niedrige Berufsunfähigkeitsrente unsinnig, weil die staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung darüber liegen.
Vielen Dank an die Stiftung Warentest