Darf man zwei Unfallversicherungen abschließen?

Wenn ich zwei Unfall­versicherungen habe, erhalte ich dann von beiden die vereinbarte Leistung?

Das Gesetz steht einem doppelten Abschluss einer Unfall­versicherung mit der Folge eines Erhalts der Leistung von zwei Versicherungs­trägern nicht entgegen. Viele Versicherer möchten aber eine „Über­versicherung“ vermeiden und lehnen daher einen Vertrags­abschluss ab, wenn der Kunde im Antrag ankreuzt, dass schon ein Unfall­schutz vorliegt. Dazu ist ein Versicherer auch berechtigt. Wurde der Kunde beim Vertrags­abschluss nicht nach dem zweiten Vertrag gefragt, kann der zweite Versicherer die Leistung nicht ohne weiteres ablehnen.

Vielen Dank an die Stiftung Warentest