Wie lange dauert das Verbraucherinsolvenzverfahren?

Die Verbraucherinsolvenz dauert im Regelfall sechs Jahre. Die Verfahrensdauer kann unter bestimmten Voraussetzungen auf fünf bzw. drei Jahre verkürzt werden. Haben Sie den Antrag nach dem 1. Juli 2014 gestellt, können Sie die Verfahrenslaufzeit auf fünf Jahre reduzieren, wenn Sie bis dahin alle Verfahrenskosten beglichen haben. Tilgen Sie neben den Kosten auch noch 35 Prozent der Gläubigerforderungen innerhalb von drei Jahren, ist eine Restschuldbefreiung bereits zu diesem Zeitpunkt möglich. In vielen Fällen lässt sich diese Verfahrenskürzung aber nicht erreichen, weil Sie die anteilig steigenden Kosten neben einer Tilgung von 35 Prozent nicht vollständig bezahlen können.

Die Verfahrensverkürzung tritt nicht automatisch ein, wenn die Zahlungen erfolgt sind. Sie müssen vielmehr selbst einen Antrag stellen, Ihnen die Restschuldbefreiung vorzeitig zu erteilen.